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Sturmschäden im Garten: Welche Versicherung zahlt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Eine Gebäude- oder Hausratversicherung deckt Schäden am und im Wohnhaus durch Stürme, ab. Aber was ist eigentlich mit dem restlichen Grundstück?

«Der Garten ist Bestandteil des Grundstücks und alle mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind entsprechend abgesichert.» Das erklärt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dazu gehören etwa Terrassen, verankerte Schaukeln und fest installierte Leuchten.

Grundsätzlich sind in der Wohngebäudeversicherung alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile versichert. Ein Gartenschuppen, Carport, Garten- und Gewächshäuser etc. können somit über die Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung geschützt werden.

Pools sind über beide Policen abgedeckt. Mobile Becken fallen in den Bereich der Hausratversicherung, fest verbaute zählen zur Wohngebäudeversicherung.

Auch Garagen auf dem Grundstück sind entsprechend mitversichert, denn sie gelten als Nebengebäude.

Stürzt ein Baum durch den Sturm um und beschädigt er das Gebäude, springt ebenfalls die Wohngebäudeversicherung ein. Unter Umständen bezahlt die Versicherung auch die Aufräumkosten, die durch einen umgestürzten Baum im Garten entstehen. Das hängt aber von den Klauseln ab. Meist gelten hier niedrige Erstattungsgrenzen.

Bewegliche Gegendstände, also Gartenmöbel oder Sonnenschirme, werden über die Außenversicherung der Hausratpolice versichert.

Voraussetzung Elementarschaden-Police

Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen übernehmen Unwetterschäden allgemein nur, wenn die Police Elementarschäden mit abdeckt. Viele Versicherer bieten diesen Baustein bei Neuverträgen bereits inklusive an. Es kann aber auch sein, dass er extra hinzugebucht werden muss. Zu den abgedeckten Schäden gehören alle Unwetterschäden, also auch nach Hagel oder Starkregen.