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Bezahlt die Versicherung die Entfernung von umgestürzten Bäumen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Sturm und Blitzschlag können nicht nur Gebäude beschädigen, sondern auch Bäume zum Umstürzen bringen. Allerdings übernimmt die Gebäudeversicherung die Entsorgungskosten nur, wenn diese Leistung ausdrücklich im Versicherungsvertrag enthalten ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bergungs- oder Aufräumarbeiten für umgestürzte Bäume lassen sich über eine Zusatzklausel in die Gebäudeversicherung mit aufnehmen.
  • Häufig ist die Kostenübernahme auf 5.000 oder 10.000 Euro begrenzt.
  • Wenn der Baum schon vor dem Schadensereignis abgestorben war, erbringt die Versicherung im Regelfall keine Leistung.
  • Es ist ratsam, einen Fachbetrieb zu beauftragen, um den Baum fachgerecht zu entfernen.

  • Die regelmäßige Prüfung des Baumbestands kann helfen, Schäden durch umgestürzte Bäume zu verhindern

Sind Bäume in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Zunächst einmal gilt in der Wohngebäudeversicherung der Grundsatz, dass sich der Versicherungsschutz auf das Gebäude sowie weitere auf dem Grundstück befindliche Nebengebäude wie Garagen oder Schuppen erstreckt. Somit deckt die Police Schäden am Gebäude ab, wenn dieses durch einen umgestürzten Baum beschädigt wird, der bei einem Sturm auf das Gebäude fällt.

Anders ist hingegen der Fall gelagert, wenn der Baum nach der Entwurzelung durch den Sturm einfach in den Garten fällt und dort liegen bleibt, ohne das Gebäude beschädigt zu haben. In diesem Fall entstehen Kosten für die Entsorgung des Baums, nicht aber für Reparaturen am Gebäude.

Übernahme von Aufräumkosten gibt es nur als Zusatzklausel

Die Kosten, die für das Beseitigen eines umgestürzten Baums anfallen, sind in den Standardpolicen der Gebäudeversicherer nicht abgedeckt. Allerdings können Sie einen Tarif wählen, der die Aufräumkosten für Bäume enthält. Dann übernimmt die Versicherung die Kosten auch dann, wenn der Baum beim Umstürzen keinen weiteren Schaden an einem Gebäude angerichtet hat.

Entfernung von umgestürzten Bäumen: Welche Kosten sind versichert?

Insbesondere bei größeren umgestürzten Bäumen ist es nicht ratsam, die Aufräumarbeiten in Eigenregie vorzunehmen. Oft stehen Stamm oder Äste unter einer starken mechanischen Spannung. Das unkontrollierte Lösen solcher Spannungen kann beim Zersägen von Stamm und Ästen zu schweren und unter Umständen sogar tödlichen Unfällen führen.

Somit ist es ratsam, einen Fachbetrieb mit der Entsorgung zu beauftragen. Wenn die Versicherungspolice die Aufräumkosten für umgestürzte Bäume mit abdeckt, übernimmt sie im Regelfall die Kosten für

  • die Sicherung der Schadensstelle,
  • das Zersägen von Stamm und Ästen,
  • die Entfernung des Baumstumpfes sowie
  • den Abtransport des Bruchholzes.

In einzelnen Policen sind darüber hinaus auch die Aufwendungen für die Anpflanzung von neuen Bäumen und die Wiederherstellung von beschädigter Gartenbepflanzung enthalten.

Begrenzte Kostenübernahme

Während für Reparatur und Wiederaufbau von Gebäuden die Kosten auf die Versicherungssumme begrenzt sind, greift bei der Entfernung von umgestürzten Bäumen meist ein deutlich niedrigeres Kostenlimit: Häufig übernehmen die Versicherer die dafür anfallenden Kosten nur bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 oder 10.000 Euro.

Welche Einschränkungen gibt es?

Auch wenn das Aufräumen von umgestürzten Bäumen im Tarif der Wohngebäudeversicherung enthalten ist, können Sie nicht immer davon ausgehen, dass die Versicherung die Kosten für die Räum- und Entsorgungsarbeiten übernimmt.

Leistung nur bei versicherten Ereignissen

Voraussetzung für die Leistung der Versicherung ist, dass ein versichertes Ereignis den Schaden ausgelöst hat – also bei einem umgestürzten Baum beispielsweise Blitzschlag oder Sturm. Hier gibt es für Versicherungsnehmer eine wichtige Einschränkung: Sturmschäden sind üblicherweise erst dann versichert, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat – das entspricht einer mittleren Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern. Als Nachweis genügen die Daten eines Wetterdienstes. Ist der Baum bei geringerer Windstärke umgestürzt, erbringt die Versicherung im Regelfall keine Leistung.

Keine Leistung bei abgestorbenen Bäumen

Versicherungen setzen bei ihrer Leistung voraus, dass die betroffenen Bäume vor dem Schadensereignis noch nicht abgestorben und somit morsch waren. Stellt der Gutachter fest, dass der umgestürzte Baum schon zuvor abgestorben war, dann kann der Versicherungsnehmer nicht mit einer Übernahme der Kosten rechnen.

Sind notwendige Baumfällarbeiten mitversichert?

Unterschiedlich handhaben die Versicherungen den Fall, dass ein stark beschädigter Baum zwar nicht umgestürzt ist, aber aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss. Sind ausdrücklich nur umgestürzte Bäume versichert, kann die Versicherung die Leistung verweigern, weil der Baum zumindest teilweise noch steht. Manche Versicherungen nehmen jedoch ausdrücklich das notwendige Fällen beschädigter Bäume in ihren Leistungskatalog mit auf.

Auf welche tariflichen Klauseln sollte ich achten?

Wenn Sie Wert darauf legen, dass Bäume auf Ihrem Grundstück mitversichert sind, sollte dies die Wohngebäudeversicherung ausdrücklich mit einschließen. Prüfen Sie, ob in den Versicherungsbedingungen eine Klausel zu Aufräumungskosten oder Bergungskosten für Bäume enthalten sind. Wichtig sind dabei die folgenden Kriterien:

  • Versicherte Ereignisse. Die Bäume sollten zumindest bei Blitzschlag und Sturm versichert sein.
  • Versicherte Leistungen. Die Versicherung sollte zumindest die Kosten für Entfernung und Abtransport abdecken. Idealerweise übernimmt der Versicherer auch die Kosten für die Wiederherstellung beschädigter Gartenbepflanzung und einen neuen Baum.
  • Zustand des Baumes. Kundenfreundlich ist die Klausel, wenn nicht nur umgestürzte Bäume versichert sind, sondern auch beschädigte Bäume, deren Zustand eine Fällung notwendig macht.
  • Kostengrenze. Viele Versicherer begrenzen die Kosten für das Aufräumen von umgestürzten Bäumen auf 5.000 Euro. Bei Grundstücken mit großem Baumbestand kann eine Erhöhung dieses Limits gegen Aufpreis sinnvoll sein.

Was tun bei umgestürzten Bäumen?

  • Schadensstelle sichern: Zunächst einmal muss die Schadensstelle gesichert werden. Sie müssen auch sicherstellen, dass keine Folgeschäden eintreten können. Darüber hinaus müssen Sie auch prüfen, ob Dritte durch den Baum geschädigt wurden. Das können Gegenstände im benachbarten Garten sein oder, je nach Aufschlagpunkt, ein geparktes Auto oder andere Dinge im öffentlichen Raum.
  • Fachbetrieb beauftragen: Im nächsten Schritt muss die Feuerwehr oder ein Unternehmen beauftragt werden, um den Baum fachgerecht zu entfernen. Dabei geht es nicht nur um das Zerlegen des Baumes, sondern auch um den Abtransport des Holzes.
  • Schaden melden: Die Schadensmeldung erfolgt zunächst telefonisch oder online. Der Versicherer teilt daraufhin eine Schadennummer zu. Ist die Einschaltung eines Gutachters erforderlich, übernimmt dieser alle weiteren Schritte.
  • Schaden dokumentieren: Ist kein Gutachter involviert, müssen Sie die Schadensdokumentation selbst vornehmen. Dies geschieht idealerweise durch Fotos der Schadensstelle und der beschädigten Sachen. Die eigentliche Schadensmeldung erfolgt heutzutage meist online. Die notwendigen Formulare sind auf den Websites der Versicherer hinterlegt, wo Sie auch Fotos hochladen können.

Schäden durch umgestürzte Bäume vorbeugen

Es ist ratsam, den Baumbestand regelmäßig auf seine Standfestigkeit zu überprüfen, insbesondere aufgrund der zunehmenden Dürreperioden im Sommer, die zu einem trockenen Boden führen und die Standfestigkeit der Bäume beeinträchtigen können. Übermäßiger Astwuchs sollte zurückgeschnitten werden, um die Angriffsfläche für mögliche Stürme zu reduzieren. Wenn offensichtlich ist, dass der Baum am Absterben ist, kann ein schrittweiser Rückschnitt eine Lösung sein, um zukünftige, nicht versicherte Kosten für Fachunternehmen zu vermeiden