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Sind Gartenmöbel durch die Hausratversicherung geschützt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Gartenbesitzer stellen häufig die Frage, ob ihre Gartenmöbel durch die Hausratversicherung geschützt sind. Die häufigsten Ursachen für den Verlust von Gartenmöbeln sind Diebstahl oder Vandalismus. Feuer- oder Leitungswasserschäden treten seltener auf, eher noch Sengschäden durch Glut vom Grill. Grundsätzlich gilt, dass Gartenmöbel unter den Versicherungsschutz fallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gartenmöbel sind durch die Hausratversicherung geschützt.
  • Voraussetzung ist eine Police, die eine Außenversicherung einschließt. Die Leistungshöhe ist in der Regel maximiert.
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die im Versicherungsschein genannten Risiken.
  • Hausrat im Kleingarten ist grundsätzlich nicht mitversichert und benötigt eine gesonderte Kleingartenversicherung.

Wann sind Gartenmöbel versichert?

Die Hausratversicherung bietet entsprechend der Bedingungen zur Außenversicherung Versicherungsschutz gegen Schäden aus den versicherten Schadensereignissen für Gegenstände auf dem Versicherungsgrundstück. Zu dem versicherten Grundstück zählt nicht nur die abgeschlossene Wohnung, Keller und Speicher.

Der Grundstücksbegriff ist weiter gefasst. Er schließt auch den Garten, die darauf befindliche Gartenhütte, die Garage und, bei auswärtigem Aufenthalt auch das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung mit ein.

Voraussetzung für die Kostenübernahme bei einer Beschädigung der Gartenmöbel ist aber, dass die Police einen entsprechenden Einschluss zur Außenversicherung vorsieht. Der Versicherungsnehmer muss aber damit rechnen, dass es bei Gartenmöbeln, ähnlich wie beim Fahrrad, Leistungsobergrenzen, beispielsweise 1000 Euro, gibt.

Werden Gartenmöbel beschädigt oder gestohlen, leistet der Versicherer auch, wenn sich diese nicht gesichert im Garten befanden. Der Versicherungsnehmer muss Stühle und Tisch nicht jeden Abend in das Haus oder die Wohnung zurücktragen.

Wie sind Gartenmöbel versichert?

Der Versicherungsschutz greift analog zu den übrigen Bestandteilen der Versicherung und umfasst Schäden durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Sturm / Hagel / Blitz
  • Elementarschäden

Versichert sind nicht nur Gartenmöbel, sondern alle im Garten befindlichen Bestandteile des Haushalts, beispielsweise auch Plastiken oder Kinderspielzeug.

In Bezug auf Schäden durch Feuer kann es interessant sein, eine Police zu wählen, die nicht nur Schäden durch offenes Feuer, sondern auch Sengschäden versichert. Glut aus dem Grill muss kein offenes Feuer entfachen, sondern kann auf dem Holzmöbel oder den Sitzauflagen auch Sengschäden hinterlassen.

Werden durch einen Sturm Skulpturen im Garten zerstört, beispielsweise umgeworfen und sind danach zerbrochen, fallen diese ebenfalls unter den Versicherungsschutz.

Der Sachverhalt „Wäschediebstahl von der Leine“ wird oft belächelt, kommt aber häufiger vor, als viele Versicherungsnehmer denken. Immer mehr Policen schließen auch diesen Sachverhalt mit ein.

Wann sind Gartenmöbel nicht versichert?

Es gibt in Bezug auf Gartenmöbel eine generelle Einschränkung. Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung erstreckt sich nur auf das Versicherungsgrundstück. Ausgenommen davon sind Kleingärten. Es gibt in Deutschland über 550.000 Klein- oder Schrebergärten, in Berlin Lauben genannt.

Wer seine Gegenstände im Kleingarten versichern möchte, benötigt dafür eine gesonderte Kleingartenversicherung. Häufig besteht zwar ein solcher Vertrag über den Kleingartenverein. Meistens ist hier aber nur die Gartenlaube gegen Schäden durch Feuer versichert. Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Einbruchsdelikte in Kleingärten kontinuierlich ansteigt, macht es Sinn, seinen dort befindlichen Hausrat durch eine gesonderte Police abzusichern.