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Versicherung über wiedergefundenes Fahrrad informieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bremen - Wird das Fahrrad bei einem Einbruch gestohlen, springt oftmals die Hausratversicherung ein und kommt für den Schaden auf. Taucht das Rad aber wieder auf, muss die Versicherung darüber schriftlich informiert werden, sagt Rechtsexperte Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) in Bremen. Entweder der Besitzer zahlt das Geld dann zurück, oder er stellt den wiedergefundenen Drahtesel der Versicherung zur Verfügung.

Wird das Fahrrad bei einem Einbruch in einen abgeschlossenen Raum gestohlen, kommt die Hausratsversicherung für den Verlust auf. Dafür müssen Besitzer den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Stand das gestohlene Rad nicht in einem abgeschlossenen Raum, bekommt der Besitzer höchstens Geld, wenn er eine Zusatzpolice für das Bike abgeschlossen hat, wie der ADFC-Experte erläutert. Wann der Versicherungsschutz hierbei im Einzelnen greift, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Darüber hinaus gibt es spezielle Fahrradversicherungen, die aber meist nur für besonders teure Fahrräder abgeschlossen werden.