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Einbruchdiebstahl: Hausrat leistet nur bei passendem Spurenbild

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Potsdam - Bei Wohnungseinbrüchen schauen Hausratversicherer in der Regel genauer hin, bevor sie Entschädigungen leisten - insbesondere dann, wenn Einbruchsspuren fehlen. Versicherte müssen sich dann nicht selten auf eine Auseinandersetzung mit der Versicherung gefasst machen, wie das Urteil des Landgerichts Potsdam (AZ: 7 S 42/10) zeigt.

Denn grundsätzlich ist es zwar möglich, dass ein Einbruch stattfindet, ohne dass dabei Spuren hinterlassen werden. Zahlen muss die Hausratversicherung allerdings nur dann, wenn ausgeschlossen ist, dass die Tür mittels eines Original- oder eines Nachschlüssels geöffnet wurde oder sogar unverschlossen war.

Versicherer berücksichtigen dabei nicht, dass es mittlerweile Möglichkeiten gibt, Türen ganz ohne klassische Einbruchsspuren zu öffnen. So hat sich das sogenannte Lockpicking mittlerweile beinahe als Sport etabliert. Bei dieser Methode wird versucht, Schlösser ohne den richtigen Schlüssel und ohne Beschädigungen zu öffnen.

Verbraucher sollten bei Einbrüchen ohne erkennbare Spuren auf jeden Fall sofort einen Gutachter hinzuziehen, der das Schloss genauer unter die Lupe nimmt - nur so lassen sich Einbrüche ohne offensichtliche Spuren beweisen.