Alkohol am Steuer: Fahrer muss Behandlungskosten erstatten
Stand: 18.07.2011
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Dessau - Wer als Autofahrer mit Alkohol und Drogen im Blut verunglückt, muss damit rechnen, dass die gesetzliche Krankenkasse sich einen Teil der Behandlungskosten zurückholt. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau hervor.
Der gesetzlich versicherte Autofahrer war in diesem Fall volltrunken und mit Cannabisrückständen im Blut mit dem Auto verunglückt und wurde deswegen auch strafrechtlich belangt. Das Sozialgericht entschied, dass die gesetzliche Krankenkasse in einem solchen Fall berechtigt ist, 20 Prozent der Behandlungskosten und das gezahlte Krankengeld von dem Versicherten zurückzufordern. Der Betroffene musste damit mehr als 10.000 Euro an die Kasse zahlen.
(Aktenzeichen: SG Dessau-Roßlau S 4 KR 38/08)