Beruhigungsschnaps nach Autounfall vermeiden
Stand: 18.02.2011
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Bad Windsheim/Berlin - Unmittelbar nach einem Autounfall die Nerven mit Schnaps zu beruhigen, ist keine gute Idee. Denn wer kurz nach dem Knall Alkohol zu sich nimmt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Darauf macht der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) unter Berufung auf einen Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az.: 6 U 209/09) aufmerksam.
Nach Ansicht der Richter wurde einem Autofahrer zu Recht die Vollkaskoleistung verweigert, nachdem er mit seinem Leasingwagen gegen eine Ampel gefahren war und sich nach eigenen Angaben noch vor dem Eintreffen der Polizei einen doppelten Weinbrand gegönnt hatte.
Der Versicherer habe Anspruch auf einen Nachweis darüber, ob der Unfallfahrer den Alkohol schon vor oder erst nach dem Crash getrunken hat, lautete die Urteilsbegründung. Lässt sich dies nicht eindeutig klären, dürften die Schadenersatzzahlungen verweigert werden.