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Kein Versicherungsschutz nach Unfallflucht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Saarbrücken - Wer Unfallflucht begeht, riskiert seinen Schutz in der Kfz-Versicherung. Das gilt nach einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (AZ: 5 U 424/08) auch, wenn bei dem Unfall nur das eigene Fahrzeug beschädigt wurde und kein Dritter zu Schaden gekommen ist.

In dem Fall war ein Autofahrer nachts von der Straße abgekommen und gegen eine Grundstückseinfriedung gefahren. Das Auto wurde stark beschädigt, der Mann blieb unverletzt. Er hinterließ seine Papiere im Wagen an der Unfallstelle, ging nach Hause und meldete den Schaden erst am nächsten Morgen der Versicherung. Die aber wollte ihn nicht regulieren, weil sie dem Mann Unfallflucht vorwarf.

Vor Gericht bekam die Versicherung recht. Nach Meinung der Richter reicht es nicht aus, seine Papiere an der Unfallstelle zu hinterlassen. Vielmehr müsse auf die Polizei gewartet werden, damit die ihre Feststellung treffen kann. Auch eventuell vorhandene Zeugen müssten vom Versicherten aufgefordert werden, auf die Polizei zu warten, damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht.