Energieausweis vor Vermietung oder Verkauf besorgen
Stand: 08.11.2012
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Berlin - Wollen Immobilien-Eigentümer ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen, dann sollten sie einen Energieausweis für ihre Immobilie besorgen und dem Mieter bzw. Käufer vorlegen.
Das gilt auch, wenn nur ein Teil der Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Sie müssen dieses Papier unverzüglich vorlegen, wenn Kauf- oder Mietinteressenten danach fragen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin. Können sie das nicht, drohe ein Bußgeld.
Ausstellen dürfen den Ausweis nur qualifizierte Experten. Er soll es Käufern oder Mietern erleichtern, den Energieverbrauch des Gebäudes richtig einzuschätzen.
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