Öltankschäden
In unserer Klimazone ist eine leistungsfähige Heizungsanlage für Wohngebäude unumgänglich. Aus Kostengründen zählen in Deutschland Ölheizungen neben gasbetriebenen Wärmeanlagen weiterhin zu den meistgenutzten Heiztechnologien. Von dem großen Vorrat an Heizöl, der in den dazugehörigen Öltanks lagert, geht eine gewisse Gefahr der Umweltverschmutzung aus, wenn der Öltank leckt oder durch unsachgemäße Bedienung aus- oder überläuft. Wer haftet im Fall einer Havarie für den Schaden?
- Für den Betrieb von Öltanks gilt Gefährdungshaftung
- Definition Öltankschäden
- Teure Folgen
- Oft reicht die Privathaftpflicht
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Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Öltanks undicht sind oder durch Bedienfehler aus- oder überlaufen, kann Heizöl in die Umwelt geraten.
- Schon wenige Tropfen Heizöl können mehrere tausend Liter Trinkwasser verseuchen.
- Für Öltankschäden gilt Gefährdungshaftung durch den Hauseigentümer oder eventuell den Mieter eines Einfamilienhauses.
- Eine leistungsfähige Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bzw. private Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme ist empfehlenswert und sichert Öltankschäden auch in Millionenhöhe ab.
Für den Betrieb von Öltanks gilt Gefährdungshaftung
Mieter von Einfamilienhäusern oder Hauseigentümer, zu deren Heizungsanlage ein Öltank gehört, haften aufgrund der gesetzmäßig dafür festgelegten Gefährdungshaftung für die Schäden, die durch austretendes Öl verursacht werden - egal ob sie den Schaden verschuldet haben oder nicht. Denn Gefährdungshaftung bedeutet, dass die haftpflichtige Person nach deutschem Recht generell auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit für Schäden aufkommen muss, weil von bestimmten Tätigkeiten oder Gegenständen auch bei normaler Nutzung eine besondere Gefahr ausgeht.
Da der Mieter eines Einfamilienhauses als dessen Inhaber gilt und der Betreiber des Tanks ist, muss er für Öltankschäden zahlen, die von seinem gemieteten Haus ausgehen.
Was versteht man unter Öltankschäden?
Gefahr eines Öltankschadens droht hauptsächlich durch zwei Risiken: Einerseits kann der Tank oder dessen Rohrleitungen durch Materialermüdung, Beschädigung, Einbau- oder Konstruktionsfehler undicht werden, andererseits können Fehler beim Befüllen dazu führen, dass Öl aus- oder überläuft. Wenn das Heizöl dann ins Erdreich einsickert, droht eine Ölpest mit großem Schaden für Mensch und Natur.
Welche Folgen haben Öltankschäden?
Nur einige Tropfen Heizöl, die ins Grundwasser geraten, verseuchen gleich tausende Liter Wasser (ein Tropfen Öl macht etwa 600 bis 1000 Liter Wasser unbrauchbar). Die in der Folge notwendige Gewässerreinigung ist aufwendig und benötigt Spezialtechnik, weshalb sie hohe Kosten verursacht.
Ist das Öl in fließende oder stehende Gewässer gelangt, muss der Ölteppich möglichst vollständig eingeschlossen und entfernt werden. Um den Schaden durch eingesickertes Heizöl für betroffenes Erdreich zu begrenzen, muss die verunreinigte Erde weiträumig ausgebaggert, entfernt und als Sondermüll entsorgt werden.
Der finanzielle Aufwand kann bei solchen Maßnahmen sehr schnell hunderttausende Euro betragen. Wenn das verunreinigte Grundwasser bereits in den Nahrungskreislauf gelangt ist, eventuell sogar die Gesundheit von Menschen bedroht ist, steigt der finanzielle Schaden noch weiter an.
Bei Öltankschäden greift die Gewässerschadenhaftpflicht
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sichert die Folgen eines Öltankschadens ab. Dabei sind sowohl alle direkten Kosten wie auch mögliche Folgekosten bis zur Höhe der vereinbarten Höchstsumme abgedeckt. Die Versicherung übernimmt also die Kosten aller Maßnahmen zur Behebung des eigentlichen Schadens sowie die Schäden auf dem Gelände des Versicherten und sogenannte Rettungskosten. Als Rettungskosten definiert man die Kosten, die durch den Versuch anfallen, den Schaden abzuwenden oder wenigstens zu mindern.
Da für jeden dieser Bereiche aufwendige Arbeitsschritte mit teurer Technik anfallen können, sollte die Deckungssumme hoch gewählt werden.In der Regel werden von den Versicherungsgesellschaften wahlweise Deckungssummen von 3, 5 oder 10 Millionen Euro angeboten.
Für die Höhe der Deckungssummen sind die Prämien einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übrigens eher moderat, da der Versicherungsfall eher selten eintritt - trotzdem wird der Versicherte im Schadensfall vor immensen Kosten geschützt. Versicherungen mit Selbstbeteiligung von um 500 Euro lohnen sich dabei eher nicht, da Sie für die Höhe der Selbstbeteiligungssumme kaum Prämie sparen.
In welchen Fällen reicht die Privathaftpflicht?
Leistungsstarke Tarife privater Haftpflichtversicherungen schließen Öltankschäden mit ein, in diesem Fall muss keine zusätzliche Gewässerschadenhaftpflicht abgeschlossen werden. Klären Sie in diesem Fall aber genau, ob das Fassungsvermögen und die Aufstellung Ihres Öltanks im versicherten Bereich liegt. Hier gelten häufig Beschränkungen auf beispielsweise 10.000 Liter. In manchen Tarifen sind ausschließlich oberirdische Tanks mitversichert und unterirdische Öltanks von der Haftung ausgeschlossen. Kein Anspruch auf Schadensübernahme durch die Versicherung besteht, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden mit Vorsatz herbeigeführt hat - egal ob bei privaten Haftpflichtversicherungen oder einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
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