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Der Erstbeitrag, oder auch Einlösebeitrag, ist ein wichtiger Teil des Vertragsabschlusses zwischen einem Versicherungsnehmer und einer Versicherung. Für die Zahlung des Erstbeitrags gibt der Versicherer einen klaren Zeitrahmen vor, der eingehalten werden muss, um einen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition Erstbeitrag beziehungsweise Einlösebeitrag
  3. Zahlungsfrist
  4. Erstbeitrag und Versicherungsbeginn
  5. Verspätete Zahlung
  6. Erstbeitrag und Versicherungsleistungen
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Privathaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Zahlung des Einlösebeitrags beginnt der Versicherungsschutz.
  • Die Höhe des Erstbeitrags orientiert sich an der Höhe der Folgezahlungen der Versicherung.
  • Wird der Erstbeitrag zu spät gezahlt, kann der Versicherer einen Beitragsanspruch geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.

Definition Erstbeitrag beziehungsweise Einlösebeitrag

Der Erstbeitrag oder Einlösebeitrag ist der erste Beitrag, den ein Versicherungsnehmer an seinen Versicherer zahlt, beispielsweise nach Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Der Erstbeitrag ist in Abgrenzung zu den Folgebeiträgen zu verstehen. Damit werden alle regelmäßigen Zahlungen bezeichnet, durch die ein Versicherungsschutz aufrechterhalten wird.

Die Höhe des Erstbeitrags richtet sich nach der gewählten Zahlungsweise der Folgebeiträge: Ist eine jährliche Zahlung vereinbart, muss auch der Erstbeitrag in Höhe des Jahresbeitrags gezahlt werden. Das gilt analog für andere mögliche Zahlweisen wie halbjährlich, vierteljährlich und monatlich.

Wann muss der Erstbeitrag bezahlt sein?

Für die Zahlung des Erstbeitrags gibt der Versicherer einen Zeitrahmen vor, den der Versicherungsnehmer einhalten muss. In der Regel beginnt der Zahlungszeitraum nach Versicherungsabschluss und Erhalt des Versicherungsscheins. Sobald dieser dem Versicherten vorliegt, hat er zumeist zwei Wochen, um die Zahlung vorzunehmen.

Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Bei einigen Versicherungen ist der Zeitraum größer und es ist durchaus möglich, den Erstbeitrag in Raten zu bezahlen. In diesem Fall ist dann nur ein Teil des Beitrags in einem vorgegebenen Zeitraum zu zahlen. Werden die Versicherungsbeiträge monatlich überwiesen, kann es sein, dass der erste Folgebeitrag bereits kurz nach Zahlung des Erstbeitrags fällig ist.

Was bedeutet der Erstbeitrag für den Versicherungsbeginn?

"Einlösebeitrag" ist ein treffender Begriff für die erste Beitragszahlung, denn der Versicherte löst damit seinen Teil des Vertrags ein; danach beginnt die Versicherungsleistung. Damit kommt dem Erstbeitrag eine ähnliche Wichtigkeit zu wie der Unterschrift auf der Versicherungspolice.

Genau betrachtet markieren drei Zeitpunkte den Beginn einer Versicherung. Diese sind:

  • der formelle Versicherungsbeginn
  • der technische Versicherungsbeginn
  • der materielle Versicherungsbeginn

Den Vertragsabschluss bezeichnet man als formellen Versicherungsbeginn. Diesem folgt der technische Versicherungsbeginn, der das Einsetzen der Beitragszahlungspflicht meint. Ab diesem Zeitpunkt beginnt also die Frist, innerhalb der der Erstbeitrag gezahlt werden muss. Der letzte Schritt ist der materielle Versicherungsbeginn, der zumeist dann eintritt, wenn der Erstbeitrag eingegangen ist. Mit ihm setzt auch der Schutz ein. Der Erstbeitrag und seine Bezahlung entscheiden also darüber, ob der Vertrag abgeschlossen werden kann und ein Versicherungsschutz zustande kommt.

Was passiert, wenn der Erstbeitrag zu spät bezahlt wird?

Wird der Einlösebeitrag nicht rechtzeitig überwiesen, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Konkret bedeutet das, dass der Versicherer keine Versicherungsleistungen erbringen muss, bevor der Erstbeitrag bezahlt ist.

Der Versicherer kann einen Beitragsanspruch nötigenfalls gerichtlich geltend machen und hat ein Rücktrittsrecht. Die Versicherung kann also den Erstbeitrag inklusive Verzugszinsen einklagen; alternativ darf sie vom Vertrag zurücktreten, wenn keine Zahlung des Erstbeitrages erfolgt. Dies muss sie dem Versicherten in spe nicht gesondert mitteilen; es reicht, wenn sie ihren Beitragsanspruch innerhalb einer bestimmten Frist nicht geltend macht. In diesem Fall kann der Versicherer aber eine Gebühr für entstandene Verwaltungskosten einfordern.

Sind Versicherungsleistungen immer an die Zahlung des Erstbeitrages gebunden?

Die Regel, dass ein Versicherungsschutz nur nach einer pünktlichen Zahlung des Einlösebeitrags erfolgt, greift in den meisten Fällen, aber eben nicht immer. Eine Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherte die Nichtzahlung zu verantworten hat und vom Versicherer auf ihre Folgen aufmerksam gemacht wurde. Bei gestundeten Einlösebeiträgen verliert der Versicherte ebenfalls nicht direkt seinen Schutz. In diesem Fall muss die Versicherung ihn erst abmahnen, bevor sie den Versicherungsschutz entziehen darf.

Es kann aber auch sein, dass im Versicherungsvertrag vereinbart wurde, dass der Versicherungsschutz bereits vor der Zahlung des Erstbeitrages beginnt. Das ist zum Beispiel bei einer erweiterten Einlösungsklausel der Fall. Ist sie Bestandteil einer Versicherung, fallen der technische und der materielle Versicherungsbeginn zusammen. Eine pünktliche Zahlung des Erstbeitrags ist trotzdem nötig.

Ein anderes Beispiel, bei dem ein Schadenfall zu Versicherungsleistungen führt, noch bevor der Versicherer den Erstbeitrag erhalten hat, ist die sogenannte vorläufige Deckung. Sie ist bei Kfz-Versicherung immer inklusive und beginnt mit der Zusage der Versicherung.

Ein weiterer interessanter Sonderfall ist die Rückwärtsversicherung. Bei ihr liegen der technische und der materielle vor dem formellen Vertragsbeginn. Es können also Schäden versichert werden, die vor der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrags entstanden sind – lange bevor ein Erstbeitrag berechnet und gezahlt werden konnte. Voraussetzung für diese Art von Versicherung ist, dass der Schaden dem Versicherten bei der Vertragsunterzeichnung noch unbekannt war.

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