Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Lehrer-Haftpflichtversicherung

Lehrer tragen eine sehr große Verantwortung für die Kinder, die ihnen von den Eltern anvertraut werden. Wie Ärzte, die eine ähnlich hohe Verantwortung tragen, sichern sich auch Lehrer für den Fall der Fälle mit einer Haftpflichtversicherung, der sogenannten Lehrer-Haftpflichtversicherung ab. Wie wichtig diese ist, wird am großen Versicherungsumfang deutlich: Lehrer sind mit der Lehrer-Haftpflichtversicherung nicht nur im Unterricht, sondern auch auf Klassenfahrten und Ausflügen abgesichert.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann haftet die Lehrerhaftpflicht?
  3. Beispiele für die Lehrer-Haftpflichtversicherung
  4. Wie teuer ist eine Lehrer-Haftpflichtversicherung?
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Privathaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kommt es zu Rangeleien im Klassenzimmer und ein Kind verletzt sich dabei, wird der Lehrer in die Pflicht genommen.
  • Verletzt sich ein Kind und muss ärztlich behandelt werden, dann trägt die Lehrer-Haftpflichtversicherung alle Kosten, die entstehen.
  • Lehrer, die eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen wollen, können in der Regel ein günstiges Kombipaket abschließen.

Wann haftet die Lehrerhaftpflicht?

Dass es Lehrer in der heutigen Zeit deutlich schwerer haben als das früher der Fall war, das ist bekannt. Kommt es zu Rangeleien im Klassenzimmer und ein Kind verletzt sich dabei, wird der Lehrer in die Pflicht genommen: Schließlich ist er die Aufsichtsperson und hat dafür zu sorgen, dass die ihm anvertrauten Kinder unversehrt bleiben.

Aber auch eine Rangelei auf dem Schulhof, ein Experiment während des Chemieunterrichts, das daneben geht, oder auch ein Unfall beim Wandertag – das alles können Fälle für die Lehrer-Haftpflichtversicherung sein.

Beispiele für die Lehrer-Haftpflichtversicherung

Verletzt sich ein Kind und muss ärztlich behandelt werden, dann trägt die Lehrer-Haftpflichtversicherung alle Kosten, die entstehen. Kommt es zu dauerhaften Schäden beim Kind, kann das ohne eine entsprechende Lehrer-Haftpflichtversicherung für den Lehrer sehr teuer werden und sogar den finanziellen Ruin bedeuten.

Im Unterricht

Relativ harmlos, aber trotzdem ärgerlich ist es, wenn im Chemieunterricht ein Behälter aus Glas platzt und sich die Chemikalien auf die Kleidung der Schüler in der ersten Reihe verteilen. Ist die Kleidung danach nicht mehr zu gebrauchen, dann kommt für den Ersatz die Lehrer-Haftpflichtversicherung auf.

Beim Sport

Deutlich schlimmer ist es, wenn ein Schüler während des Sportunterrichts so unglücklich stürzt, dass er gelähmt bleibt. Auch in diesem Fall zahlt die Lehrer-Haftpflichtversicherung für die dauerhaften Schäden.

Schlüssel verloren

Doch auch wenn der Lehrer den Zentralschlüssel für die Schule verliert, kommt die Lehrer-Haftpflichtversicherung für die Kosten auf, die entstehen, wenn die Schlösser ausgewechselt werden müssen.

Wie teuer ist eine Lehrer-Haftpflichtversicherung?

Eine Lehrer-Haftpflichtversicherung ist im Verhältnis zu den gebotenen Leistungen nicht teuer. Lehrer, die eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen wollen, können in der Regel ein günstiges Kombipaket aus einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Lehrer-Haftpflichtversicherung abschließen.

Günstige Lehrer-Haftpflichtversicherungen gibt es aber oft nur für Lehrer, die in einem Beamtenverhältnis arbeiten. Freiberuflich tätige Lehrer müssen meist mehr für ihre Berufshaftpflichtversicherung zahlen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine hohe Deckungssumme, die nach Möglichkeit nicht unter fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen sollte.

Privathaftpflicht vergleichen

Privathaftpflicht

  • In wenigen Minuten wechseln
  • Bis zu 300 € sparen
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation