Krankenversicherung für Soldaten
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024) -
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Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation
- Wie sind Soldaten krankenversichert?
- Pflegepflichtversicherung für Soldaten
- Krankenversicherung nach der Bundeswehr
- Die Anwartschaftsversicherung für Soldaten
- Warum ist die PKV für Soldaten wichtig?
- Die ideale PKV finden
- Häufig gestellte Fragen
- Das ist Verivox
Das Wichtigste in Kürze
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Soldaten benötigen während ihrer aktiven Dienstzeit keine eigene Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
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Soldaten müssen eigenständig eine Pflegeversicherung abschließen.
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Berufssoldaten im Ruhestand sind beihilfeberechtigt. Für sie lohnt sich die private Krankenversicherung (PKV).
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Wer nach dem Dienst in die PKV eintreten will, sollte eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um hohe Kosten zu vermeiden.
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Zeitsoldaten erhalten keine Beihilfe. Sie können sich nach Dienstende privat oder gesetzlich krankenversichern.
Wie sind Soldaten krankenversichert?
Soldaten in Deutschland haben während ihrer Dienstzeit Anspruch auf die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (Heilfürsorge). Eine Krankenversicherungspflicht besteht nicht. Dies gilt sowohl für Berufssoldaten wie auch für Soldaten auf Zeit.
Wer sich für den freiwilligen Wehrdienst verpflichtet, hat ebenfalls Anspruch auf die Heilfürsorge. Die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse bleibt während dieser Zeit bestehen. Durch die truppenärztliche Versorgung kommt es jedoch zu keinen Ansprüchen gegenüber der Krankenkasse. Eine private Krankenversicherung ruht während dieser Zeit ebenfalls.
Pflegepflichtversicherung für Soldaten
Die Heilfürsorge beinhaltet keine Pflegeversicherung. Soldatinnen und Soldaten müssen sich daher selbst um eine Pflegeversicherung kümmern. Diese ist verpflichtend. In der Regel wird die Pflegeversicherung dort fortgeführt, wo die Soldatinnen und Soldaten vor der Dienstzeit versichert waren. Wer keine Pflegeversicherung abgeschlossen hat, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Für Soldaten im freiwilligen Wehrdienst übernimmt der Bund die Beiträge zur Pflegeversicherung.
Krankenversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
Berufssoldaten erhalten die Heilfürsorge, solange sie im aktiven Dienst sind. Danach werden sie beihilfeberechtigt. Die Beihilfe übernimmt jedoch nur 70 Prozent der krankheitsbedingten Kosten. Den Rest müssen Soldatinnen und Soldaten über eine private Krankenversicherung abdecken. Grundsätzlich können Soldaten im Ruhestand auch in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eintreten. Dann gilt der Beihilfeanspruch aber nur noch sehr eingeschränkt. Daher ist diese Möglichkeit in der Regel nicht empfehlenswert.
Soldaten auf Zeit erhalten seit dem 1. Januar 2019 keine Beihilfe mehr. Sie müssen sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Der Staat zahlt aber einen Zuschuss, der sich nach der Höhe der Übergangsgebührnisse richtet.
Übergangsgebührnisse sind eine finanzielle Leistung, die ehemaligen Soldaten auf Zeit (SaZ) nach dem Ende ihrer Dienstzeit gezahlt wird. Diese Zahlungen sollen den Übergang ins zivile Berufsleben erleichtern. Die Höhe und Dauer der Übergangsgebührnisse hängen von der Dauer der Dienstzeit ab.
Für die Krankenversicherung von Zeitsoldaten gelten folgende Fristen und Voraussetzungen:
- Der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung kann als freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten nach Ende der Dienstzeit erfolgen.
- Wer vor der Dienstzeit gesetzlich versichert war und sich innerhalb der drei Monate nach Dienstzeitende keine andere gesetzliche Krankenkasse ausgesucht hat, wird automatisch wieder Mitglied der ehemaligen Krankenversicherung.
- Zeitsoldaten, die vor der Dienstzeit privat versichert waren und in die gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen, müssen dies innerhalb der Dreimonatsfrist beantragen.
- Wer vor der Wehrdienstzeit gesetzlich versichert war und in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss ebenfalls die Dreimonatsfrist beachten. Andernfalls bleibt er in der GKV.
- Nehmen Zeitsoldaten einen sozialversicherungspflichtigen Job an mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze, müssen sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern.
Soldatinnen und Soldaten im freiwilligen Wehrdienst kehren in die Krankenversicherung zurück, in der sie zuvor versichert waren.
Die Anwartschaftsversicherung für Soldaten
Berufssoldaten im Ruhestand erhalten Beihilfe vom Staat und müssen nur für die Restkosten, die nicht durch die Beihilfe gedeckt werden, auf eine private Krankenversicherung zurückgreifen. Es empfiehlt sich, möglichst früh eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, um die Kosten der PKV niedrig zu halten. Diese gibt es in zwei Varianten:
- Bei der kleinen Anwartschaft legen Soldaten bereits im jungen Alter die Gesundheitsprüfung ab, die vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung notwendig ist. Diese muss später nicht mehr wiederholt werden. Der Vorteil liegt darin, dass die Beiträge zur Krankenversicherung anhand dieser Gesundheitsprüfung berechnet werden. Krankheiten und vorgeschrittenes Alter spielen dann keine Rolle mehr.Mit einer großen Anwartschaftsversicherung werden bereits vor endgültigem Eintritt in die private Krankenversicherung zusätzlich Altersrückstellungen gebildet. Das senkt ebenfalls die Beiträge.
Die Anwartschaftsversicherung empfiehlt sich auch für Zeitsoldaten, die wissen, dass sie nach der Dienstzeit in die private Krankenversicherung eintreten wollen.
Warum ist die private Krankenversicherung für Soldaten wichtig?
In vielen Fällen hat die private Krankenversicherung für Soldaten mehr Vorteile als die gesetzliche.
Versorgungslücken bei der Heilfürsorge
Die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung ähneln denen der gesetzlichen Krankenversicherung. So wie hier gibt es daher auch bei der truppenärztlichen Versorgung Leistungslücken, beispielsweise beim Zahnersatz oder bei Sehhilfen. Diese Lücken lassen sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung schließen.
Es empfiehlt sich außerdem, eine private Auslandskrankenversicherung für Urlaube im Ausland abzuschließen. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung gilt in diesem Fall nur sehr eingeschränkt.
Anspruch auf Beihilfe
Berufssoldaten haben nach dem Ende ihrer Dienstzeit Anspruch auf Beihilfe. Als Ergänzung benötigen sie eine private Krankenversicherung. Da diese nur 30 Prozent der Kosten übernehmen muss, sind die Beihilfe-Tarife der privaten Krankenversicherung meist sehr günstig.
Gesundheitsversorgung für Familienangehörige
Ehepartner und Kinder von Soldaten sind grundsätzlich beihilfeberechtigt. Für Ehepartner gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Kinder erhalten Beihilfe, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Höhe der Beihilfe beträgt für Ehepartner 70 Prozent, für Kinder sogar 80 Prozent. Das macht die private Krankenversicherung, die nur als Restkostenversicherung abgeschlossen werden muss, besonders attraktiv.
Die ideale private Krankenversicherung finden
Ob sich die private Krankenversicherung für Sie lohnt, finden Sie am besten in einer individuellen Beratung heraus. Unsere Versicherungsexperten sind für Sie da! Geben Sie jetzt ganz unverbindlich Ihre Wünsche und einige wenige persönliche Daten an. Unsere Berater melden sich bei Ihnen und erarbeiten zusammen mit Ihnen Ihre optimale Versicherungslösung.
Häufig gestellte Fragen
Soldaten erhalten in der aktiven Zeit Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Nach dem Dienst müssen sie sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern.
Ob sich nach der aktiven Dienstzeit die gesetzliche oder private Krankenversicherung lohnt, sollten Soldaten frühzeitig in einer individuellen Beratung klären.
Soldaten erhalten in der aktiven Zeit Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Nach dem Dienst müssen sie sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern. Soldaten können sich nach der Dienstzeit entweder privat oder gesetzlich krankenversichern. Für beihilfeberechtige Berufssoldaten im Ruhestand lohnt sich in der Regel die private Krankenversicherung.
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