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Minister: Stromkonzerne missbrauchen CO2-Zertifikate als "Geldesel"

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Die Energiekonzerne dürfen nach Ansicht des hessischen Wirtschaftsministers Alois Rhiel (CDU) höhere Strompreise nicht mit der Verteuerung der Kohlendioxid-Emissionsrechte begründen. "Das ist nur ein Vorwand, um von den Verbrauchern überhöhte Preise abzukassieren. Die Stromunternehmen missbrauchen die Zertifikate als Geldesel", sagte Rhiel am Dienstag in einem dpa-Gespräch. Die meisten CO2-Zertifikate seien den Stromproduzenten kostenlos zugeteilt worden. Nun täuschten die Stromunternehmen ihre Kunden und liessen sich die Zertifikate von ihnen bezahlen.

"Es wäre widersinnig, wenn ausgebeutete Stromkunden sich nur dadurch einen Teil ihrer gestiegenen Energierechnung zurückholen könnten, indem sie Aktien von E.ON oder RWE kaufen und so an den exorbitanten Monopolgewinnen teilhaben", sagte Rhiel, der bei der jüngsten Novelle des Energiewirtschaftgesetzes die von der Union regierten Länder im Bundesrat koordinierte.

Das neue Energiewirtschaftsgesetz wirke als Strompreisbremse. Bis zum Spätherbst müssten die Stromkonzerne ihre Durchleitungsentgelte zur Vorab-Genehmigung der Bundesnetzagentur beziehungsweise den Regulierungsbehörden der Länder vorlegen. "Wir werden uns dabei die Kostenrechnungen der Stromunternehmen sehr genau ansehen", sagte Rhiel. Ein weiteres Instrument zur Verhinderung von Monopolmissbrauch der Netzbetreiber biete die Anreizregulierung, die im nächsten Jahr entwickelt werde. "Vorab-Genehmigungspflicht und Anreizregulierung werden dämpfend auf die Strompreise wirken", sagte der Minister.

Rhiel kündigte ausserdem an, dass die Anträge für Endkundentarife für Haushaltskunden zum 1.1.2006 streng geprüft werden. "Noch für 2006 und 2007 müssen die Bundesländer die Endkundentarife für Haushaltskunden vorab genehmigen. Ich erwarte auch hier eine äusserst kritische Prüfung", sagte er. Hessen habe bereits für das laufende Jahr 2005 die genehmigten Strompreissteigerungen auf durchschnittlich 3,3 Prozent begrenzt, während in den übrigen Bundesländern Strompreissteigerungen von knapp fünf Prozent genehmigt worden seien.