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Notar- und Grundbuchkosten

Nebenkosten schnell und einfach ermitteln

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Inhalt dieser Seite
  1. Notar- und Grundbuchkosten berechnen
  2. Übersicht: Notar- und Grundbuchkosten
  3. Notar- und Grundbuchkosten steuerlich absetzen
  4. Warum ist ein Notar nötig?
  5. Inhalt des Kaufvertrags
  6. Immobilienkauf absichern
  7. Häufig gestellte Fragen

Rechner für Notarkosten und Grundbuchkosten

Beim Erwerb oder Bau einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis für Haus und Grundstück weitere Kosten für beispielsweise Grundbucheinträge oder die Vertragsbeglaubigung an. Da diese Kosten insgesamt einen größeren Teil der Kaufnebenkosten ausmachen, sollten sie in der Budgetkalkulation nicht fehlen. Mit dem Verivox-Rechner kann der Käufer eine Berechnung seiner Notarkosten und Grundbuchkosten kostenlos online durchführen.

Das sagen unsere Kunden über uns
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Notar- und Grundbuchkosten berechnen – So gehts:

Mit wenigen Angaben zur Immobilie können Sie mit dem Verivox-Rechner kostenlos und bequem von zu Hause aus die Notar- und Grundbuchkosten für Ihr Immobilienprojekt ermitteln:

  1. Eckdaten zur Immobilie: Geben Sie in den Rechner Ihr Vorhaben, den Kaufpreis sowie die Höhe der Grundschuld ein, diese entspricht der Höhe des Darlehens. Des Weiteren müssen Sie Angaben zum Notaranderkonto und zur Rangbescheinigung machen.
  2. Notar- und Grundbuchkosten errechnen: Anhand Ihrer Eingaben ermittelt der Rechner die Notar- und Grundbuchkosten für Ihr Immobilienprojekt. Die einzelnen Kostenpunkte werden übersichtlich aufgelistet sowie als Gesamtsumme angezeigt.
  3. Finanzierung anfragen: Wenn Sie alle Kosten für Ihren Hauskauf oder -bau ermittelt haben, können Sie direkt im Rechner eine günstige Immobilienfinanzierung anfragen. Kostenlos und unverbindlich erhalten Sie nach weiteren Angaben zu Ihrem Projekt einen Beratungstermin mit einem unserer Finanzexperten.
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Kennen Sie Ihr Budget?

Bei Ihrer Budgetplanung hilft Ihnen unser Budgetrechner, der basierend auf Ihrem frei verfügbaren Betrag pro Monat und Ihrem Eigenkapital den zu erwartenden Darlehensbetrag und den maximalen Kaufpreis Ihrer Immobilie kalkuliert – kostenlos und unverbindlich.

Die Kosten für Notar und Grundbuchamt

Sowohl die Notarkosten als auch die Grundbuchkosten sind in der Kostenordnung (KostO) bundesweit einheitlich geregelt. Paragraf 17 der Bundesnotarordnung schreibt zudem vor, dass Notare sich an diese Regelungen halten müssen.

Wofür werden Notarkosten fällig?

Wird ein Kaufvertrag für eine Immobilie von einem Notar aufgesetzt und beglaubigt, entstehen für die folgenden Tätigkeiten innerhalb dieses Prozesses Gebühren:

  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Vollzug des Geschäfts
  • weitere betreuende Tätigkeiten
  • Beurkundung der Grundschuld
  • Auflassungsvormerk
  • Umschreibung des Eigentümers
  • Eintragung der Grundschuld

Wie hoch sind die Notar- und Grundbuchkosten?

Die Gebühren oder Gebührensätze für die einzelnen Notartätigkeiten sind im Teil 2 des Kostenverzeichnisses im Gerichts- und Notarkostengesetz aufgelistet und richten sich nach dem zugrunde liegenden Vorgang. Ausgangspunkt der Berechnungen ist laut § 34 GNotKG der Geschäftswert des Objektes. Je nach Vorgang kann sowohl ein einfacher Gebührensatz als auch ein Bruchteil oder ein Vielfaches dessen fällig werden.

Eine volle Notargebühr (1,0) wird zum Beispiel für die Bestellung einer Grundschuld in vollstreckbarer Form und die notarielle Beurkundung fällig. Eine doppelte Gebühr kostet die Beurkundung des Kaufvertrages. Für die Abtretung einer Grundschuld oder die Löschungsbewilligung des Gläubigers ist ein Viertel der Gebühr anzusetzen. Der Rechner von Verivox sorgt für Kostentransparenz und listet alle entsprechenden Tätigkeiten mit Kosten auf.

Eine Übersicht über die Gebührensätze bietet die folgende Tabelle:

Notartätigkeit
Gebührensatz
Beratung 0,3 bis 1,0
Beurkundung des Vertrags 2,0 – mindestens 120 €
Vollzugstätigkeiten 0,5
Betreuungstätigkeiten 0,5
Beurkundung der Grundschuld 1,0
Eintragung der Grundschuld 1,0
Löschung einer Grundschuld 0,5
Eintragung Eigentümerwechsel 1,0
Eintragung von Sondereigentum (Wohnungskauf) 1,0
Eintragung einer Vormerkung 0,5
Rangbescheinigung 0,3

Neben den festen Gebührensätzen kommen weitere Kosten für den Aufwand, Telefon- und Portokosten hinzu. Für Schreibauslagen können Kreditnehmer rund 1 Euro je Vertragsseite rechnen. So müssen Sie mit zusätzlichen Auslagenkosten von 50 bis 150 Euro planen.

Kosten nach Vertragsunterschrift

Nach Beurkundung und Unterschrift des Kaufvertrags meldet der Notar eine Veräußerungsanzeige an das zuständige Finanzamt. Dieses verlangt im Anschluss die Grunderwerbsteuer für den Kauf. Die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je nach Bundesland und liegt etwa zwischen 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises. Hat der Käufer diese gezahlt, erhält der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die den Eigentümerwechsel erst rechtens macht.

Beispielrechnung Notar- und Grundbuchkosten

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro, einer Grundschuld von 250.000 Euro und Nutzung eines Notaranderkontos können sich beispielhaft folgende Notarkosten und Grundbuchgebühren ergeben:

Notartätigkeit
Kosten in Euro
Beurkundung des Kaufvertrags 1.270,00 €
Vollzug des Geschäfts 317,50 €
Betreuung 317,50 €
Abwicklung über Andernkonto 635,00 €
Beurkundung der Grundschuld 535,00 €
Auflassungsvormerkung 317,50 €
Umschreibung Eigentümer 635,00 €
Eintragung Grundschuld 535,00 €
Summe Grundbuchkosten 1.487, 60 €
Summe Notargebühren 3.659,25 €
Mehrwertsteuer von 19 % 584,25 €
Gesamt Notar-Grundbuchkosten 5.731,10 €
*Die Notarkosten und Grundbuchgebühren belaufen sich in diesem Beispiel auf insgesamt 5.146,75 Euro ohne Schreibauslagen und ohne Mehrwertsteuer.

Bedenken Sie außerdem, dass die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer bereits vor der Auszahlung des Darlehens fällig werden. Sie sollten diese Kosten entsprechend mit Ihrem Eigenkapital decken können.

Notar- und Grundbuchkosten steuerlich absetzen

Wird die Immobilie vermietet, können die Kosten für den Notar im Rahmen der Abschreibung bei den Vermietungseinkünften steuerlich angesetzt werden. Gehört die erstandene Immobilie gar zum Betriebsvermögen, können die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Warum ist ein Notar nötig?

Jeder Vertrag über einen Immobilienkauf und -verkauf wird in Deutschland von einem Notar aufgesetzt und beurkundet. Da es bei einem Hauskauf um große Summen geht und diese nicht zu den alltäglichen Geschäften gehören, soll der Käufer vor übereilten Verpflichtungen mit weitreichenden Folgen geschützt werden. Der Notar klärt über die Rechtslage auf und verhindert, dass unwirksame Klauseln vereinbart werden. Bevor ein Jurist zum Notar ernannt wird, muss er einen Amtseid leisten. Er muss gewissenhaft und unparteiisch agieren.

Vor dem Beurkundungstermin sollte der Käufer den Vertragsentwurf (einschließlich beglaubigter Urkunden, die im Vertragsentwurf enthalten sind) erhalten haben und diesen zu Hause Punkt für Punkt durchgehen. Bei Unklarheiten sollten Sie beim Notar nachfragen. Detaillierte Informationen zum Ablauf eines Notartermins erhalten Sie in unserem Ratgeber zu Notarkosten.

Inhalt des Kaufvertrags

In jedem Grundstücks- und Immobilienkaufvertrag sind einige Standardangaben zu finden: Im Vertrag wird aufgenommen, wer von den Vertragsparteien zum Notartermin erschienen ist – grundsätzlich müssen alle Käufer und alle Eigentümer anwesend sein. Dann wird das Grundstück nach seiner Lage, Größe und Wirtschaftsart genau beschrieben. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie wird diese ebenfalls detailliert beschrieben.

Im Anschluss werden alle im Grundbuch eingetragenen Belastungen aufgelistet. Dazu gehören neben Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden auch sogenannte Dienstbarkeiten, wie z. B. das Wegerecht für den Nachbarn. Der Kaufpreis wird mit einem feststehenden Betrag angegeben. Die Zahlungsbedingungen legen im Anschluss fest, wann die Zahlung erfolgen muss sowie welche Raten wann fällig werden – entsprechend des Vertrags über die Baufinanzierung.

Wer noch zu errichtenden Wohnraum erwerben will, sollte ein genaues Augenmerk auf die Baubeschreibung richten. Dort muss exakt aufgelistet sein, welche Kosten inklusive sind und welche nicht.

Immobilienkauf absichern

Laut Gesetz gilt der Käufer nicht schon mit dem Kauf als neuer Eigentümer, sondern erst dann, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Mit einer sogenannten Auflassungsvormerkung kann sich der zukünftige Eigentümer absichern. Etwaige Weiterveräußerungen des Verkäufers oder zwischenzeitliche Belastungen des Grundstücks durch eine Grundschuld sind im Hinblick auf den vorgemerkten Käufer damit unwirksam.

Eine zusätzliche Absicherung verspricht das Notaranderkonto. Dabei handelt es sich um ein Treuhandkonto des Notars. Da sich die Eigentumsübertragung oft über Monate hinziehen kann, wird vereinbart, dass der Notar die Zahlungen des Käufers auf einem Sonderkonto verwaltet. Von diesem Konto wird das Geld erst dann an den Verkäufer überwiesen, wenn er seine Zustimmung zur Übertragung des Grundstücks erklärt hat und der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Für das Notaranderkonto fallen Kontoführungsgebühren an, die sich nicht nach den Gebührensätzen richten, sondern nach der Höhe des Kaufpreises und nach Hebesätzen des Gerichts- und Notarkostengesetztes (GNotKG):

  • Kaufpreis bis zu 2.500 Euro: 1 Prozent Hebesatz
  • Kaufpreis bis zu 10.000 Euro: 0,5 Prozent Hebesatz
  • Kaufpreis über 10.000 Euro: 0,25 Prozent Hebesatz

Weitere Kauf- und Unterhaltungskosten

Im Zuge eines Immobilienkaufs und einer Baufinanzierung entstehen noch weitere Kosten neben dem Kaufpreis, den Notarkosten und den Kosten für Grundbucheinträge. Dazu gehören die Maklergebühren, die Grunderwerbssteuer sowie Zinsen für die Bereitstellung des Darlehens. Eine Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber über die Kosten für Hauskauf und Unterhaltung.

Passenden Immobilienkredit finden

Verivox unterstützt Sie nicht nur bei der Kalkulation Ihrer Kosten beim Immobilienkauf, sondern hilft Ihnen dabei, die passende Baufinanzierung zu finden. Aus über 400 Finanzpartnern von Sparkassen und Banken bis hin zu Versicherungen sucht unser Baufinanzierungsrechner den günstigsten Immobilienkredit für Ihr Vorhaben heraus – egal, ob zum Bauen oder Kaufen, für eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau. Erhalten Sie ein unverbindliches Angebot und vereinbaren Sie anschließend einen kostenlosen Beratungstermin mit unseren Finanzexperten per Videochat, telefonisch oder in einer Filiale vor Ort.

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Häufig gestellte Fragen

Generell müssen sich vor der Vertragsaufsetzung alle am Kauf beziehungsweise Verkauf einer Immobilie Beteiligten darüber einigen, wer welche Kosten übernimmt. Der Makler kann dabei als Vermittler tätig werden. In der Regel trägt der Käufer den Hauptteil der Notarkosten. Der Verkäufer übernimmt oft nur die Löschung der Rechte eines Dritten.

Dennoch gilt: Beide Parteien haften für die Begleichung der Notargebühren. Kann der Käufer diese nicht zahlen, muss der Verkäufer einspringen und andersherum.

Die Rangbescheinigung stellt sicher, dass die Bank, die dem Kreditnehmer das Darlehen leiht, im Grundbuch als Hauptgläubiger eingesetzt wird. Bei einem Zahlungsausfall muss der Kreditnehmer also zunächst die Schulden bei der Bank abzahlen. Die Rangbescheinigung – auch Notarbescheinigung genannt – ist ein übliches Vorgehen bei der Kreditvergabe. Erst wenn die Bestätigung der rangrichtigen Eintragung bei der Bank eingegangen ist, zahlt diese das Darlehen aus. Der Kreditnehmer muss die Rangbescheinigung beim Notar beantragen und die Kosten dafür selbst tragen. Der Gebührensatz dafür beläuft sich auf 0,3.

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