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Zahl behördlicher Konto-Checks stark gestiegen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Arbeits-, Sozial- und Finanzämter haben im vergangenen Jahr 117.000 Mal von der Möglichkeit der behördlichen Konto-Überprüfung Gebrauch gemacht. Damit hat sich die Zahl der Abfragen gegenüber 2005 nahezu verdreifacht.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) unternahm im vergangenen Jahr fast 117.000 Abfrage-Aktionen, während es 2005 noch 62.400 Abfragen waren, wie aus der am Freitag im Bundestag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kletterte die Zahl der Überprüfungen demnach von 8700 auf 62.300.

Seit April 2005 haben Behörden wie Sozial- und Finanzämter oder auch Arbeitsagenturen die Möglichkeit, über die BaFin oder das BZSt Kontostammdaten von Bürgern abzufragen. Dazu zählen die Kontonummer, das Eröffnungs- und Auflösungsdatum sowie weitere Angaben zum Kontoinhaber. Kontostände oder -bewegungen können jedoch nicht eingesehen werden.

Der staatliche Einblick in die Daten soll Sozialleistungsmissbrauch, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder anderen Arten von Kriminalität vorbeugen. Es muss für eine Prüfung aber ein konkreter Anlass vorliegen, an den zuvor gemachten Angaben des Steuerzahlers zu zweifeln.

Der deutliche Anstieg der Überprüfungen sei vor allem auf verbesserte technischen Rahmenbedingungen im Laufe der vergangenen Jahre zurückzuführen, teilte die Bundesregierung nun mit. Technische Einschränkungen hätten bis weit in das Jahr 2008 hinein beispielsweise Finanzämter davon abgehalten, ein Auskunftsersuchen an das BZSt zu richten. Außerdem habe das Gesetz zunächst nur Finanz- und einigen Sozialbehörden erlaubt, um Kontoabfragen zu bitten. Später seien Arbeitsagenturen und weitere Sozialbehörden, Gemeinden und zuletzt das Bundesamt für Justiz hinzugekommen.

Gegen den Anstieg an Kontoabfragen plane die Bundesregierung deshalb auch nicht weiter vorzugehen. Das Verfahren zum Abruf von Kontoinformationen habe sich bewährt, zieht die Regierung Bilanz. Sie ist damit offenbar anderer Auffassung wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er hatte im Januar den "ungehemmten Zuwachs" an Überprüfungen speziell beim BZSt kritisiert.