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Steuervorteile bei der betrieblichen Altersvorsorge möglich

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Arbeitnehmer können bei der betrieblichen Altersvorsorge Vorteile hinsichtlich der Steuer- und Sozialabgaben nutzen.

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung. Das heißt: Beschäftigte können Teile ihres Gehalts oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln und so eine Zusatzrente aufbauen. Der Arbeitgeber muss dem Wunsch des Arbeitnehmers nachkommen, muss sich finanziell aber nicht beteiligen.

Vorteile - auch ohne Finanzierung durch Arbeitgeber

"Aber selbst wenn der Arbeitgeber sich nicht an der Finanzierung einer betrieblichen Altersvorsorge beteiligt, bieten sich für den Arbeitnehmer durch den Abschluss einer bAV finanzielle Vorteile hinsichtlich der Steuer- und Sozialabgabenbelastung", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Beispielrechnung zu Abgaben

Der Grund: Das Geld, das in den betrieblichen Altersvorsorgevertrag fließt, wird aus dem Bruttoeinkommen finanziert. Das heißt, dass dieses Bruttoeinkommen erstmal steuer- und sozialversicherungsfrei ist. "Rechnerisch bedeutet das bei einem Ledigen in der Steuerklasse 1 ohne Kinder, der monatlich 2500 Euro brutto verdient und 100 Euro pro Monat in die bAV steckt, dass er nur etwa 52 Euro weniger netto hat. Dem steht aber ohne Arbeitgeberanteil bereits eine Einzahlung von 100 Euro in den Rentenvertrag gegenüber", rechnet Nöll vor.

Steuerbelastung im Rentenalter geringer

Zur Steuer- und Sozialversicherungsbelastung kommt es erst in der Auszahlungsphase. Aufgrund der meist geringeren Einkünfte im Rentenalter im Vergleich zum Erwerbsleben ist die Steuerbelastung dann aber oftmals geringer. Daneben ist die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen regelmäßig viel geringer, da im Rentenalter keine Beiträge an die Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr entrichtet werden müssen.