Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Pensionsrückstellungen: Entlastung für Unternehmen beschlossen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die Niedrigzinsphase schlägt ihre Wellen und belastet zunehmend auch Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten. Sie müssen immer höhere Pensionsrückstellungen aufbringen. Daher hat die Regierung am Mittwoch den Richtsatz zur Berechnung der milliardenhohen Rückstellungen angepasst. Schon lange gab es Aufschreie zur Angleichung seitens der Wirtschaft und der Union. Die SPD hatte zuletzt vor voreiligen Entscheidungen gewarnt. Allerdings setzen sich auch die Gewerkschaften für die Neuerung ein.

Von sieben auf zehn Jahre

Diese wurden nun an das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie "angehängt". Geplant ist, für die Kalkulation des Zinssatzes zur Berechnung von Rückstellungen für Betriebsrenten den Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde zu legen statt wie bisher sieben Jahre. Vor zehn Jahren war das allgemeine Zinsniveau deutlich höher als heute. Die Änderung wird mit einer Ausschüttungssperre verknüpft, so dass kein zusätzlicher Spielraum entsteht, mehr Gewinne auszuschütten, nur weil die Rückstellungen neu berechnet werden.

"Damit aus der Umstellung der Berechnung keine unangemessenen Gewinnmitnahmen entstehen, ist eine Ausschüttungsbegrenzung vorzusehen", heißt es in der Kabinettsvorlage. Vorgesehen ist zudem ein Wahlrecht, wonach Unternehmen die Neuregelungen auch für das Geschäftsjahr 2015 anwenden dürfen. "Wir wollen für die Unternehmen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Betriebsrenten sicher bleiben", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Sinkender Zins erfordert mehr Rücklagen

Pensionsverpflichtungen sind erst in Jahren fällig. Je stärker der Zinssatz für ihre Bewertung sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten der nächsten Jahre zurücklegen. Diese Verpflichtung steht in den Bilanzen der Unternehmen zum Gegenwartswert (Barwert). Dafür gibt es den Rechnungszins. Für eine Rückstellung, die eine 15-jährige Verpflichtung abdecken soll, betrug Ende 2014 der Durchschnittszins laut Justizministerium 4,53 Prozent. Ende 2015 sei dieser Zins auf etwa 3,89 Prozent gesunken. Er sinke weiter, da die Niedrigzinsjahre seit 2012 immer stärker in die Durchschnittsberechnung eingingen und Hochzinsjahre herausfielen. Um diese Nachteile abzumildern und das bewährte System beizubehalten, soll der Zeitraum des Durchschnittszinssatzes von sieben auf zehn Geschäftsjahre ausgedehnt werden. Steuerlich besteht auch das Problem, dass die steigenden Aufwendungen von den Unternehmen nicht eins zu eins beim Fiskus abgesetzt werden können.