Pensionsrückstellungen: Entlastung für Unternehmen beschlossen
Stand: 28.01.2016
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Berlin - Die Niedrigzinsphase schlägt ihre Wellen und belastet zunehmend auch Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten. Sie müssen immer höhere Pensionsrückstellungen aufbringen. Daher hat die Regierung am Mittwoch den Richtsatz zur Berechnung der milliardenhohen Rückstellungen angepasst. Schon lange gab es Aufschreie zur Angleichung seitens der Wirtschaft und der Union. Die SPD hatte zuletzt vor voreiligen Entscheidungen gewarnt. Allerdings setzen sich auch die Gewerkschaften für die Neuerung ein.
Von sieben auf zehn Jahre
Diese wurden nun an das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie "angehängt". Geplant ist, für die Kalkulation des Zinssatzes zur Berechnung von Rückstellungen für Betriebsrenten den Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde zu legen statt wie bisher sieben Jahre. Vor zehn Jahren war das allgemeine Zinsniveau deutlich höher als heute. Die Änderung wird mit einer Ausschüttungssperre verknüpft, so dass kein zusätzlicher Spielraum entsteht, mehr Gewinne auszuschütten, nur weil die Rückstellungen neu berechnet werden.
"Damit aus der Umstellung der Berechnung keine unangemessenen Gewinnmitnahmen entstehen, ist eine Ausschüttungsbegrenzung vorzusehen", heißt es in der Kabinettsvorlage. Vorgesehen ist zudem ein Wahlrecht, wonach Unternehmen die Neuregelungen auch für das Geschäftsjahr 2015 anwenden dürfen. "Wir wollen für die Unternehmen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Betriebsrenten sicher bleiben", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Sinkender Zins erfordert mehr Rücklagen
Pensionsverpflichtungen sind erst in Jahren fällig. Je stärker der Zinssatz für ihre Bewertung sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten der nächsten Jahre zurücklegen. Diese Verpflichtung steht in den Bilanzen der Unternehmen zum Gegenwartswert (Barwert). Dafür gibt es den Rechnungszins. Für eine Rückstellung, die eine 15-jährige Verpflichtung abdecken soll, betrug Ende 2014 der Durchschnittszins laut Justizministerium 4,53 Prozent. Ende 2015 sei dieser Zins auf etwa 3,89 Prozent gesunken. Er sinke weiter, da die Niedrigzinsjahre seit 2012 immer stärker in die Durchschnittsberechnung eingingen und Hochzinsjahre herausfielen. Um diese Nachteile abzumildern und das bewährte System beizubehalten, soll der Zeitraum des Durchschnittszinssatzes von sieben auf zehn Geschäftsjahre ausgedehnt werden. Steuerlich besteht auch das Problem, dass die steigenden Aufwendungen von den Unternehmen nicht eins zu eins beim Fiskus abgesetzt werden können.