Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Klagewelle wegen gekündigten Bausparverträgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Viele Bausparkassen sind dazu übergegangen, für Anleger lukrative Altverträge zu kündigen. Viele von ihnen klagen nun, fast 1000 Verfahren sind anhängig. Das sagte ein Sprecher des Verbands der Privaten Bausparkassen und bestätigte damit einen "Handelsblatt"-Bericht.

Hierbei bezog er sich auf die gesamte Branche, neben den privaten Instituten also auch die Landesbausparkassen. Die Niedrigzinsen machen den Anbietern seit langem zu schaffen, Medienberichten zufolge haben sie daher etwa 200 000 Altverträge mit Zinsen von bis zu fünf Prozent gekündigt.

Diese unpopulären Maßnahmen seien wegen der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) leider nötig, sagte der Sprecher. Verbraucherschützer werfen den Instituten hingegen Rechtsbruch vor.

Rechtliche Situation noch unklar

Die Lage ist unübersichtlich. Nach Darstellung des Verbandssprechers gab es bisher 89 Urteile von Amts- oder Landgerichten zu Altverträgen in Deutschland. In 79 Fällen hätten die Bausparkassen recht bekommen, in 10 Fällen die Kläger. Eine objektiv ermittelte Zahl von Behörden gibt es nicht. Die Aussagekraft der Urteile ist begrenzt, da es noch keine höherinstanzliche Richtersprüche gibt. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wies darauf hin, dass die Zahl von Vergleichen nicht bekannt sei. Diese sei wohl sehr hoch, weil Bausparkassen ein negatives Urteil um jeden Preis vermeiden und den Klägern daher großzügige Vergleiche anböten.