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Fondserträge müssen versteuert werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Die Aktion "Fondswissen für alle" der Fondsgesellschaften mahnt Anleger, dass Erträge von Investmentfonds versteuert werden müssen - und zwar alle.

Das gilt zum einen für Erträge, die ausgeschüttet werden. Es betrifft aber auch Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen und sonstige Erträge der Fonds, die im Fondsvermögen wieder angelegt werden. Liegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterhalb des Sparer-Pauschbetrags, können sich Sparer die von der Bank abgeführte Steuer im Zuge der Einkommensteuererklärung erstatten zu lassen.

Freistellungsauftrag für Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags

Hierzu müssen die Sparer die Anlage KAP ausfüllen. Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 801 Euro für Ledige und 1602 für Verheiratete. Wer verhindern möchte, dass für Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags Steuern an das Finanzamt abgeführt werden, kann bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichen.