Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

50 Prozent der Deutschen bekommen Weihnachtsgeld

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf - Viele Deutsche freuen sich besonders auf ihren Novemberlohn. Denn jeder zweite Arbeitnehmer erhält Weihnachtsgeld und das nicht zu knapp. Einige Hundert Euro oder sogar ein halbes bis ganzes Monatsgehalt sind dann zusätzlich auf dem Konto. Während die deutsche Wirtschaft für die Extraausgaben Milliarden stemmen muss, regt das Weihnachtsgeld den Konsum deutlich an.

Ist das Weihnachtsgeld freiwillig oder Bestandteil des Lohns?

Ursprünglich ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, mit der Betriebstreue und Arbeitsleistung honoriert werden können. Wird es in Betriebsvereinbarungen, Arbeits- oder Tarifverträgen zugesagt, dürfen Arbeitgeber die Zahlung aber nicht einfach einstellen. Auch nach mehrjähriger Zahlung ohne Einschränkungen entsteht vielfach ein Anspruch, wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich jedes Jahr neu die Freiwilligkeit betont.

Wer bekommt die Leistung?

In diesem Jahr bekommen gut die Hälfte (54 Prozent) der deutschen Beschäftigten Weihnachtsgeld - 56 Prozent in West- und nur 40 Prozent in Ostdeutschland. Das hat das Tarifarchiv der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in einer Online-Umfrage mit 8800 Beteiligten herausgefunden. Grundlage sind meist Tarifverträge, die feste Summen (seltener) oder einen Anteil am Monatsgehalt als Jahressonderzahlung festlegen. Dadurch wächst das Weihnachtsgeld auch mit den tariflichen Gehaltssteigerungen - in diesem Jahr nach Schätzungen im Schnitt um knapp drei Prozent. Das bringe den Beschäftigten angesichts der niedrigen Inflation einen kräftigen Reallohnzuwachs, sagt der Tarifexperte Hagen Lesch vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

Wie viel kommt da zusammen?

Auf insgesamt rund 50 Milliarden Euro schätzen Lesch und sein IW-Kollege Christoph Schröder die Sonderzahlungen der Wirtschaft am Jahresende. Die Summe enthält allerdings auch andere Formen der Gratifikation - etwa als Gewinnbeteiligungen, wie sie zum Beispiel in der Autoindustrie mit Ergebnisprämien von teils über 8000 Euro pro Mitarbeiter ausgeschüttet wurden. Solche Angebote seien vielen Firmen eigentlich lieber, weil sie variabler und stärker mit dem Unternehmenserfolg verknüpft seien, sagt Lesch. Dennoch bleibe das Weihnachtsgeld auch im Arbeitgeberlager unumstritten.

Und was machen die Beschäftigten mit dem Geld?

Viele geben es zur Freude des deutschen Einzelhandels gleich wieder aus, sagt der Leiter des Tarifarchivs, Reinhard Bispinck: «Nach meiner Einschätzung wird ein großer Teil in der Tat direkt für die Weihnachtseinkäufe verwendet, ist also für das Weihnachtsgeschäft tatsächlich von erheblicher Bedeutung.» Außerdem nutzten Beschäftigte das Geld für ihre Alterssicherung, Reisen oder größere Anschaffungen.

«Das Weihnachtsgeld trägt ein Stück weit dazu bei, dass der Einzelhandel seinen Umsatzhöhepunkt zum Jahresende erreicht», bestätigt der Chefvolkswirt des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Olaf Roik. Allerdings landet auch nach Roiks Erfahrungen nur ein Teil der Sonderzahlung in Form von Geschenken unter dem Weihnachtsbaum.

Und wer nichts kriegt?

Die Zahlung von Weihnachtsgeld trägt natürlich erheblich zur Attraktivität einer Stelle bei. Das könnte in Zeiten des Fachkräftemangels noch an Bedeutung gewinnen. Stellen mit Tarifvertrag haben dabei aus Sicht der Beschäftigten deutliche Vorteile: 72 Prozent der Tarif-Mitarbeiter bekommen laut der Umfrage die Leistung, aber nur 42 Prozent der nicht tarifgebundenen. Wenn das Weihnachtsgeld gestrichen oder nachträglich verweigert wird, führt das regelmäßig zu Prozessen bei Arbeitsgerichten - etwa um die Frage, ob die Leistung kürzbar ist oder bei vorzeitiger Kündigung gestrichen beziehungsweise zurückverlangt werden kann.