Sachdarlehensvertrag
- Definition: Was ist ein Sachdarlehen?
- Sachdarlehensvertrag im BGB
- Beispiele für Sachdarlehen
- Sachdarlehen im Wertpapiergeschäft
- Unterschied zwischen Sachdarlehenvertrag und Leihvertrag
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Sachdarlehen werden Güter oder festverzinsliche Wertpapiere verliehen.
- Die Rechtsgrundlage findet sich in § 607 ff. BGB.
- Werden Verbrauchsgüter verliehen, müssen gleichwertige Güter zurückgegeben werden.
Definition: Was ist ein Sachdarlehen?
Im Gegensatz zu einem klassischen Darlehen, bei dem Geld verliehen wird, handelt es sich bei einem Sachdarlehen um einen Gegenstand, eine Sache. Ein Sachdarlehensvertrag kann zwischen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Privatperson und Unternehmen
geschlossen werden.
Sachdarlehensvertrag im BGB
Wie für alle Kreditverträge findet sich die Rechtsgrundlage für einen Sachdarlehen ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Analog zu einem Darlehen, bei dem eine Geldleihe stattfindet, schuldet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber ebenfalls einen vereinbarten Zinssatz, das sogenannte Darlehensentgelt, für die Dauer der Leihe. Parallel zu den Zinsen muss er am Ende der vereinbarten Laufzeit auch die geliehene Sache zurückgeben.
Es ist bei einem Sachdarlehensvertrag nicht auszuschließen, dass die geliehene Sache Schaden nimmt oder verloren geht. Für den Gläubiger bedarf es daher einer rechtlichen Absicherung, die sicherstellt, dass er am Ende der Leihe nicht schlechter gestellt ist. Paragraph 607 BGB, Absatz 1 besagt daher, dass der Darlehensnehmer verpflichtet ist, am Ende der Leihe die Sache oder eine in gleicher Art, Güte, Beschaffenheit und Menge der geliehenen Sache entsprechend, zurückzugeben.
Beispiele für Sachdarlehen
Die Coronapandemie in der Zeit zwischen 2020 und 2022 brachte viele Gastronomen in finanzielle Bedrängnis. Einen Kredit aufzunehmen, um Lebensmittel zu kaufen, damit das Geschäft weiter gehen kann, war schwierig. Ein Ausweg bot der Sachdarlehensvertrag. Beispielsweise lieh sich ein Wirt von einem anderen Mehl oder Zucker. Da Lebensmittel verbraucht werden, gab er am Ende der Leihdauer die entsprechenden Lebensmittel in gleicher Güte und Menge wieder zurück.
Anders ist es, wenn ein Gegenstand verliehen wird, der nicht dem Verbrauch unterliegt. Beispielsweise kann ein Bauunternehmer einem anderen Bauunternehmer Werkzeug für einen bestimmten Zeitraum überlassen. Beschädigt der Schuldner das Werkzeug nicht, gibt er die Originalteile zurück.
Sachdarlehen finden auch in der Entwicklungshilfe Anwendung. Dort tätige Organisationen leihen Landwirten beispielsweise Bohnen zum Pflanzen. Nach der Ernte "zahlen” die Kreditnehmer dann die geliehenen Bohnen aus der Ernte zurück.
Sachdarlehen im Wertpapiergeschäft
Sachdarlehen entsprechend Paragraf 607 BGB greifen nicht nur bei Gütern, sondern auch bei der Wertpapierleihe. Es werden zwei Varianten unterschieden.
Wertpapierdarlehen
Im Fall des Wertpapierdarlehens verleiht der Gläubiger Wertpapiere an den Schuldner. Die Zinsen für das Darlehen werden in der Regel aus dem aktuellen Kurswert ermittelt.
Wertpapierpensionsgeschäft
Im Fall des Wertpapierpensionsgeschäftes verkauft der Eigentümer seine Wertpapiere. Der Käufer verpflichtet sich, die Papiere zu einem späteren Zeitpunkt an den Verkäufer zurück zu veräußern.
Wertpapierpensionsgeschäfte finden in der Regel zwischen Notenbanken und Geschäftsbanken statt. Dabei kaufen die Notenbanken die Papiere von Geschäftsbanken an. Allerdings beschränkt sich der Ankauf ausschließlich auf festverzinsliche Papiere, Aktien spielen dabei keine Rolle. Ziel dieses Vorgehens ist die Steuerung der Geldmenge.
Unterschied zwischen Sachdarlehenvertrag und Leihvertrag
Ein Leihvertrag regelt die unentgeltliche, zeitlich begrenzte Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Am Ende der Vertragsdauer wird dieselbe Sache zurückgegeben. Werden Fälle, wo der Gläubiger bezahlt wird, als Leihe bezeichnet – zum Beispiel Leihwagen –, handelt es sich um eine umgangssprachliche Nutzung.
Sowohl beim Leihvertrag als auch beim Sachdarlehensvertrag handelt es sich somit im Unterschied zum Darlehensvertrag um physische Gegenstände und nicht um Geld. Doch beim Sachdarlehen muss am Ende der Laufzeit nicht derselbe Gegenstand zurückgegeben werden. Für Verbrauchsgegenstände eignen sich nur Sachdarlehen. Außerdem ist beim Sachdarlehensvertrag eine Gebühr nicht ausgeschlossen, was beim Leihvertrag der Fall ist.
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