Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition: Was ist ein Sachdarlehen?
  3. Sachdarlehensvertrag im BGB
  4. Beispiele für Sachdarlehen
  5. Sachdarlehen im Wertpapiergeschäft
  6. Unterschied zwischen Sachdarlehenvertrag und Leihvertrag
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Kreditvergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Sachdarlehen werden Güter oder festverzinsliche Wertpapiere verliehen.
  • Die Rechtsgrundlage findet sich in § 607 ff. BGB.
  • Werden Verbrauchsgüter verliehen, müssen gleichwertige Güter zurückgegeben werden.

Definition: Was ist ein Sachdarlehen?

Im Gegensatz zu einem klassischen Darlehen, bei dem Geld verliehen wird, handelt es sich bei einem Sachdarlehen um einen Gegenstand, eine Sache. Ein Sachdarlehensvertrag kann zwischen

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Privatperson und Unternehmen

geschlossen werden.

Sachdarlehensvertrag im BGB

Wie für alle Kreditverträge findet sich die Rechtsgrundlage für einen Sachdarlehen ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Analog zu einem Darlehen, bei dem eine Geldleihe stattfindet, schuldet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber ebenfalls einen vereinbarten Zinssatz, das sogenannte Darlehensentgelt, für die Dauer der Leihe. Parallel zu den Zinsen muss er am Ende der vereinbarten Laufzeit auch die geliehene Sache zurückgeben.

Es ist bei einem Sachdarlehensvertrag nicht auszuschließen, dass die geliehene Sache Schaden nimmt oder verloren geht. Für den Gläubiger bedarf es daher einer rechtlichen Absicherung, die sicherstellt, dass er am Ende der Leihe nicht schlechter gestellt ist. Paragraph 607 BGB, Absatz 1 besagt daher, dass der Darlehensnehmer verpflichtet ist, am Ende der Leihe die Sache oder eine in gleicher Art, Güte, Beschaffenheit und Menge der geliehenen Sache entsprechend, zurückzugeben.

Beispiele für Sachdarlehen

Die Coronapandemie in der Zeit zwischen 2020 und 2022 brachte viele Gastronomen in finanzielle Bedrängnis. Einen Kredit aufzunehmen, um Lebensmittel zu kaufen, damit das Geschäft weiter gehen kann, war schwierig. Ein Ausweg bot der Sachdarlehensvertrag. Beispielsweise lieh sich ein Wirt von einem anderen Mehl oder Zucker. Da Lebensmittel verbraucht werden, gab er am Ende der Leihdauer die entsprechenden Lebensmittel in gleicher Güte und Menge wieder zurück.

Anders ist es, wenn ein Gegenstand verliehen wird, der nicht dem Verbrauch unterliegt. Beispielsweise kann ein Bauunternehmer einem anderen Bauunternehmer Werkzeug für einen bestimmten Zeitraum überlassen. Beschädigt der Schuldner das Werkzeug nicht, gibt er die Originalteile zurück.

Sachdarlehen finden auch in der Entwicklungshilfe Anwendung. Dort tätige Organisationen leihen Landwirten beispielsweise Bohnen zum Pflanzen. Nach der Ernte "zahlen” die Kreditnehmer dann die geliehenen Bohnen aus der Ernte zurück.

Sachdarlehen im Wertpapiergeschäft

Sachdarlehen entsprechend Paragraf 607 BGB greifen nicht nur bei Gütern, sondern auch bei der Wertpapierleihe. Es werden zwei Varianten unterschieden.

Wertpapierdarlehen

Im Fall des Wertpapierdarlehens verleiht der Gläubiger Wertpapiere an den Schuldner. Die Zinsen für das Darlehen werden in der Regel aus dem aktuellen Kurswert ermittelt.

Wertpapierpensionsgeschäft

Im Fall des Wertpapierpensionsgeschäftes verkauft der Eigentümer seine Wertpapiere. Der Käufer verpflichtet sich, die Papiere zu einem späteren Zeitpunkt an den Verkäufer zurück zu veräußern.

Wertpapierpensionsgeschäfte finden in der Regel zwischen Notenbanken und Geschäftsbanken statt. Dabei kaufen die Notenbanken die Papiere von Geschäftsbanken an. Allerdings beschränkt sich der Ankauf ausschließlich auf festverzinsliche Papiere, Aktien spielen dabei keine Rolle. Ziel dieses Vorgehens ist die Steuerung der Geldmenge.

Unterschied zwischen Sachdarlehenvertrag und Leihvertrag

Ein Leihvertrag regelt die unentgeltliche, zeitlich begrenzte Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Am Ende der Vertragsdauer wird dieselbe Sache zurückgegeben. Werden Fälle, wo der Gläubiger bezahlt wird, als Leihe bezeichnet – zum Beispiel Leihwagen –, handelt es sich um eine umgangssprachliche Nutzung.

Sowohl beim Leihvertrag als auch beim Sachdarlehensvertrag handelt es sich somit im Unterschied zum Darlehensvertrag um physische Gegenstände und nicht um Geld. Doch beim Sachdarlehen muss am Ende der Laufzeit nicht derselbe Gegenstand zurückgegeben werden. Für Verbrauchsgegenstände eignen sich nur Sachdarlehen. Außerdem ist beim Sachdarlehensvertrag eine Gebühr nicht ausgeschlossen, was beim Leihvertrag der Fall ist.

Jetzt Kreditvergleich starten

Verivox NGG Siegel

Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollten Sie denselben Ratenkredit des jeweiligen Kreditinstituts, den sie über uns abgeschlossen haben, über das konkrete Kreditinstitut oder einen Kreditvermittler zu einem günstigeren Zinssatz erhalten, erstatten wir Ihnen die Zinsdifferenz - maximal jedoch einen Betrag in Höhe von insgesamt 300 € - in Form einer Einmalzahlung direkt auf Ihr Konto.

Mehr erfahren

Kreditvergleich

  • Top-Zinsen mit rund 40% Ersparnis

    Verivox-Kunden sparten in den letzten fünf Jahren mit einem im Mittel 41,53% günstigeren eff. Jahreszinssatz über 40% Zinsen im Vergleich zum durchschnittlichen deutschen Kreditnehmer (bundesweiter durchschnittlicher eff. Jahreszinssatz für Ratenkredite mit mehr als 5 Jahren Laufzeit: 6,82%. Errechnet aus den mtl. Durchschnittszinssätzen für Konsumentenratenkredite deutscher Banken für Neugeschäft von Januar 2019 bis Dezember 2023, Quelle: Deutsche Bundesbank | Zinsstatistik vom 05.02.2024).

  • Schnelle Zusage und Auszahlung
  • Unverbindlich, kostenlos und Schufa-neutral