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Rooming-in beschreibt den gemeinsamen stationären Aufenthalt von Mutter und Kind nach der Geburt oder bei einer Krankheit des Kindes. Von Rooming-in spricht man auch, wenn erwachsene Patienten mit einer Begleitperson im gemeinsamen Krankenhauszimmer übernachten. Bis zum neunten Lebensjahr übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für das Rooming-in.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist Rooming-in?
  3. Zahlt die Krankenversicherung?
  4. Vorteile
  5. Nachteile
  6. Verwandte Themen
  7. Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Rooming-in übernachtet ein Elternteil bei seinem Kind im Krankenhaus. Rooming-in gibt es auch für erwachsene Patienten, die gemeinsam mit einer vertrauten Person im Krankenzimmer untergebracht sind.
  • Gesetzliche Krankenversicherungen sind nicht zu einer Kostenübernahme verpflichtet (Ausnahme: Rooming-in der Mutter nach der Geburt). Die meisten Policen kommen allerdings bis zum neunten Lebensjahr des Kindes für die Kosten auf.
  • Dank Rooming-in kann sich der Genesungsprozess des kranken Kindes oder erwachsenen Patienten beschleunigen, da Ängste und Stress abgebaut werden. Manchmal benötigt die Mutter nach der Geburt aber auch Ruhe und kann ihr Kind nicht selbstständig versorgen.

Was ist Rooming-in?

Im Allgemeinen handelt es sich bei Rooming-in um einen gemeinsamen Krankenhausaufenthalt von Patient und Begleitperson. Letztere übernachtet in der Nähe oder im selben Zimmer wie der Kranke. Das klassische Rooming-in, das mit diesem Begriff auch hauptsächlich in Verbindung gebracht wird, beschreibt den stationären Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer des erkrankten Kindes oder der Mutter nach der Geburt. Die Eltern verbringen dann die Nacht im Krankenzimmer des Kindes oder zumindest in unmittelbarer Nähe. Im Krankenhaus ist das Kind zumeist das erste Mal von den Eltern getrennt, weshalb Rooming-in Ängste des Kindes lindert und den Genesungsprozess fördern kann.

Rooming-in – zahlt die Krankenversicherung?

Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, kommen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel für die Kosten eines Rooming-ins auf. Dies gilt bei den meisten Versicherungen allerdings nur bis zum neunten Lebensjahr.

Gesetzliche Krankenversicherungen sind allerdings nur zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn es keine Alternative gibt und der Arzt eine Notwendigkeit bescheinigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Behandlung nur in Anwesenheit der Begleitperson durchgeführt werden kann, da andernfalls keine oder nur wenig Kommunikation mit dem Kind möglich ist. Die Notwendigkeit gilt auch bei der Gefahr möglicher psychischer Schäden, die beim Kind auftreten könnten, wenn die Eltern nicht stationär aufgenommen sind.

Wer über eine Krankenhauszusatzversicherung verfügt, muss eventuell die Kosten für die stationäre Aufnahme der Eltern oder einer Begleitperson übernehmen. Das ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Nach der Geburt kommen die gesetzlichen Versicherungen ebenfalls fürs Rooming-in auf – schließlich ist hier neben dem Kind auch die Mutter Patientin. Wenn allerdings auch der Partner im Zimmer übernachten möchte, ist muss er dies je nach Tarif selbst bezahlen.

Rooming-in – Vorteile

Rooming-in bietet vor allem den Vorteil, dass Kinder Stress und Ängste abbauen und somit nicht unter zusätzlicher psychischer Belastung stehen. Das wiederum fördert den Genesungsprozess und das Kind kann das Krankenhaus schneller wieder verlassen. Rooming-in gehört heutzutage in den meisten Krankenhäusern zum Standard. Die ständige Nähe zwischen Mutter und Kind nach der Geburt erleichtert ihr das Kennenlernen ihres Babys, wodurch sie sich im Umgang mit ihm schnell sicher fühlt und sofort eine starke Bindung aufbaut. Außerdem fördert der enge Kontakt die Milchbildung beim Stillen.

Begleitpersonen für erwachsene Patienten begünstigen einen reibungslosen Klinikaufenthalt des Patienten. Das ist gerade bei dementen Menschen der Fall, denn das Krankenhauspersonal ist im Umgang mit Demenzkranken häufig nicht so gut geschult wie eine vertraute Person des Patienten.

Rooming-in – Nachteile

Bei einer anstrengenden Geburt, die körperliche und seelische Beschwerden nach sich zieht, benötigt die Mutter Ruhe, um sich vollständig erholen zu können. In diesem Fall ist es besser, wenn das Baby nicht im gleichen Zimmer untergebracht ist. Bei Kindern beziehungsweise vor allem Teenagern besteht bei Rooming-in der Eltern die Gefahr, dass sie ab einem bestimmten Alter zu abhängig von den Eltern werden und es nicht schaffen, sich alleine zurechtzufinden.

Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

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