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Autounfall: Was Sie jetzt tun müssen

Auf Deutschlands Straßen krachte es 2020 knapp 2,7 Millionen Mal. Fast 90 Prozent der Unfälle führten laut Statistischem Bundesamt zu einem Sachschaden. Wer an einem Unfall beteiligt ist, sollte wissen, was zu tun ist – von der Absicherung der Unfallstelle bis hin zur Schadensregulierung. Doch was sind die wichtigsten Schritte am Unfallort? Wie meldet man seinem Versicherer einen Unfallschaden? Und in welchen Fällen benötigt man einen geprüften Kfz-Gutachter?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Autounfall: in 4 Schritten richtig handeln
  3. Autounfall im Ausland
  4. Leistungen der Kfz-Versicherung im Schadensfall
  5. Unfall der Versicherung melden
  6. Wann ist ein Gutachter notwendig?
  7. Totalschaden: was jetzt?
  8. Nach Autounfall: Darum steigt der Kfz-Beitrag
  9. Recht auf Sonderkündigung
  10. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Unfallort gilt: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern, den Notruf wählen und Erste Hilfe leisten.
  • Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Kfz-Versicherung. Der Versicherer ist für die Schadensregulierung zuständig.
  • Bei selbstverschuldeten Unfällen stuft Ihr Versicherer die Schadenfreiheitsklasse zurück. Damit erhöht sich der Kfz-Beitrag.

Autounfall: in 4 Schritten richtig handeln

In unserer Checkliste zum Ausdrucken finden Sie die wichtigsten Notfallnummern und Maßnahmen für den Unfallort:

Checkliste Autounfall (PDF)

1. Unfallstelle absichern

Direkt nach einem Unfall sitzt den meisten der Schreck noch tief in den Knochen. Versuchen Sie dennoch, einen kühlen Kopf zu bewahren. Als Erstes sichern Sie die Unfallstelle ab. Denn jeder ungesicherte Unfallort kann zur Gefahr für andere Autofahrer und Verkehrsteilnehmer werden.

  • Schalten Sie den Warnblinker ein.
  • Ziehen Sie Ihre Warnweste an.
  • Stellen Sie gut sichtbar ein Warndreieck auf.

Das Warndreieck sollte mindestens 100 Meter vom Unfallort entfernt sein. Auf Landstraßen oder der Autobahn sollte der Abstand mindestens 150 Meter betragen. Achten Sie darauf, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.

2. Erste Hilfe und Notrufnummern

Wenn bei einem Unfall jemand verletzt wurde, sind Sie zur Ersten Hilfe verpflichtet – sonst liegt unterlassene Hilfeleistung vor. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Situation vor Ort:

  • Gibt es Verletzte? Verständigen Sie so schnell wie möglich den Notruf (112) und leisten Sie Erste Hilfe.
  • Gibt es Verletzte, einen Sachschaden oder ist die Schuldfrage ungeklärt? Verständigen Sie die Polizei (110).
  • Hatten Sie einen Wildunfall? Informieren Sie die Polizei (110) oder das Forstamt.

Bereiten Sie sich auf diese Fragen vor, bevor Sie den Notruf wählen:

  • Wer meldet den Autounfall?
  • Wo ist der Autounfall passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Welche Verletzungen und welche Sachschäden liegen vor?

Auch wenn Sie unter großer Anspannung stehen: Warten Sie auf mögliche Rückfragen der Leitstelle, bevor Sie auflegen.

3. Personendaten aufnehmen

Nach einem Unfall können die Gemüter auch mal hochkochen. Doch jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt für unbedachte Schuldzuweisungen. Wer voreilig seine Schuld eingesteht, kann hinterher das Nachsehen haben – gerade wenn es darum geht, wie viel die Versicherung zahlt.

  • Nehmen Sie die Daten aller Unfallbeteiligten auf. Dazu gehören Name, Adresse und Kontaktdaten.
  • Notieren Sie auch das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, wenn möglich mit der Versicherungsnummer.

Die Versicherungsnummer liegt nicht vor? Sie können diese auch direkt bei der gegnerischen Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0800 250 26 00 anfragen.

4. Unfallhergang dokumentieren

Für den Versicherer ist es wichtig, den Ablauf des Unfalls zu kennen, gerade wenn Ansprüche der gegnerischen Versicherung zu erwarten sind. Dokumentieren Sie die Unfallstelle so genau wie möglich.

  • Unfallstelle fotografieren
  • Unfallprotokoll erstellen

Fürs Handschuhfach: Kostenloses Unfallbericht-Formular zum Ausdrucken herunterladen.

Wichtige Informationen für das Unfallprotokoll sind die Anzahl der beteiligten Fahrzeuge, Personen und Augenzeugen. Auch Fahrtrichtung, Straßenverlauf und Verkehrsschilder geben Aufschluss über das Unfallgeschehen.

Autounfall im Ausland

Sie sind mit dem PKW im Ausland unterwegs und hatten unverschuldet einen Unfall? Jede ausländische Versicherung hat einen Beauftragten in Deutschland, der für die Schadensregulierung verantwortlich ist. Das gilt bei einem Unfall in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Rufen Sie einfach unter +49 (0) 40 300 330 300 an.

Manchmal reicht die Versicherung des ausländischen Unfallverursachers nicht aus, um den Unfallschaden zu regulieren. In diesen Fällen stockt der Auslandsschadenschutz Ihrer eigenen Kfz-Police die Deckungssumme auf.

Tragen Sie selbst Schuld an dem Unfall? Dann informieren Sie Ihre eigene Versicherung. Diese kümmert sich um die Schadensregulierung.

Auf Reisen ist es außerdem sinnvoll, die internationale Grüne Versicherungskarte dabei zu haben. Innerhalb der Europäischen Union ist sie nicht verpflichtend, aber bei einem Unfall als Versicherungsnachweis hilfreich. In einigen Nicht-EU-Staaten muss die Karte bei der Einreise vorgezeigt werden. Sie weist nach, dass ein Versicherungsschutz besteht.

Unfall mit einem Mietwagen

Für den Versicherungsschutz eines Mietwagens sorgt die Mallorca-Police. Wenn Sie mit dem Mietwagen innerhalb Europas einen Unfall haben, greift Ihre heimische Kfz-Versicherung.

Leistungen der Kfz-Versicherung im Schadensfall

Die Kfz-Versicherung reguliert den Schaden nach einem Unfall. Wie viel ersetzt wird, hängt von der abgeschlossenen Versicherung ab – und davon wer den Unfall verursacht hat.

Kfz-Haftpflicht schützt nur Geschädigte

Die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers ist für die Regulierung des Schadens beim Unfallopfer zuständig. Die Haftpflicht schützt damit nur bei Schäden, die andere verursacht haben. Sie ersetzt keine Schäden am Auto des Unfallverursachers.

Kaskoversicherung bietet mehr Schutz

Auch die Teilkaskoversicherung zahlt keine selbst verschuldeten Schäden am Auto des Unfallverursachers. Sie deckt Schäden durch Diebstahl, Feuer, Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren, Wildunfälle, Marderbisse und Glasbruch ab.

Wer selbst einen Unfall verursacht, kann beim eigenen Fahrzeug auf den Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung zählen. Je nachdem wie hoch die Selbstbeteiligung ist, müssen Versicherte einige Hundert Euro aus eigener Tasche bezahlen. Bei den meisten Vollkaskotarifen ist der Schutz durch grobe Fahrlässigkeit enthalten. Wer zum Beispiel bei Rot über die Ampel fährt und einen Unfall verursacht, bleibt damit nicht auf den Kosten sitzen.

Unfall der Versicherung melden

Egal ob selbst verursacht oder unverschuldet – melden Sie den Unfallschaden so schnell wie möglich der Versicherung.

Fristen für die Schadensmeldung

Wer den Schaden zu spät meldet, riskiert seinen Versicherungsschutz. Spätestens innerhalb einer Woche muss der Versicherer informiert sein. Bei schweren Personenschäden gilt eine verkürzte Meldefrist von 48 Stunden. Das sind die rechtlichen Regelungen. Ein Tipp: Melden Sie den Schaden schnellstmöglich. Je schneller, desto besser und eher kann die Schaden den Fall prüfen und bearbeiten und desto schneller bekommen Sie oder geschädigte Personen das Geld.

Wie melde ich den Unfallschaden?

Sie können Ihren Versicherer in der Regel telefonisch, schriftlich, über ein Online-Formular oder per App benachrichtigen. Im Versicherungsmanager von Verivox können Sie einen Schaden direkt der Versicherung melden.

Wem melde ich welchen Schaden?

  • Wenn Sie Unfallopfer sind, wenden Sie sich nur an die Versicherung des Unfallgegners.
  • Haben Sie den Unfall selbst verschuldet, geben Sie der eigenen Versicherung Bescheid.
  • Scheint die Schuldfrage offen, informieren Sie am besten beide – die eigene und die gegnerische Versicherung.

Wenn eine Teilschuld vorliegt, kann es sinnvoll sein, beide Versicherungen nach dem sogenannten Quotenvorrecht zu kombinieren. In diesem Fall regulieren sowohl die eigene Kaskoversicherung als auch die gegnerische Versicherung den Schaden. Die gegnerische Versicherung übernimmt dann zum Beispiel Posten wie Nutzungsausfall oder Wertminderung, die die eigene Kaskoversicherung nicht zahlt.

Steht mir ein Anwalt zu?

Als Geschädigter steht Ihnen ein Anwalt auf Kosten der Gegenseite zu, und zwar unabhängig von der Höhe des Schadens. So bleiben Sie am Ende nicht auf Kosten sitzen, falls die Versicherung des Unfallgegners die Leistung drücken will.

Unfallschaden selbst bezahlen – wann es sich lohnt

Ihr Auto hat nur eine kleine Beule im Blech? Bei Bagatellschäden unter 750 oder 1.000 Euro kann es sich lohnen, von einer Meldung bei der Versicherung abzusehen. Wenn Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, ersparen Sie sich die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse – und damit einen höheren Kfz-Beitrag. Bitten Sie den Versicherer um eine Hochrechnung, bis zu welcher Summe sich die Regulierung selbst lohnt.

Wann ist ein Gutachter notwendig?

Liegt der Schaden am Fahrzeug über 750 Euro? Größere Sachschäden sind ein Fall für einen geprüften Kfz-Gutachter. Dieser bestimmt die Höhe des Schadens und schätzt die Reparaturkosten ein.

Wer zahlt das Gutachten?

Geschädigte dürfen auf Kosten des gegnerischen Versicherers ein Gutachten beauftragen. Überlassen Sie der Gegenseite nicht die Auswahl des Gutachters. Ihnen steht ein unabhängiger Experte zu. Wer allerdings eine Teilschuld am Unfall trägt, muss diesen auch anteilig bezahlen.

Wichtig zu wissen: Nur bei Schäden oberhalb einer Bagatellgrenze muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten übernehmen. Die Grenze wird von Gerichten bei etwa 750 Euro gezogen.

Bei selbstverschuldeten Unfällen beauftragt die Voll- oder Teilkaskoversicherung des Verursachers einen geprüften Sachverständigen.

Was steht im Gutachten?

Der Gutachter stellt die Höhe des Schadens am Fahrzeug fest. Außerdem schätzt er die Reparaturkosten und die Dauer ab. Ist Ihr Gebrauchtwagen zum Beispiel schon etwas älter und der Schaden hoch, lohnt sich eine Reparatur unter Umständen nicht mehr.

Totalschaden: was jetzt?

Ist das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden, ersetzt die Versicherung eigentlich nur den Zeitwert des Autos – das berücksichtigt den Wertverlust durch Fahrzeugalter und Abnutzung. Die meisten Vollkaskotarife bieten eine Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung. Hier ersetzt die Versicherung den Neuwert oder den Kaufpreis des Autos – oft bis zu 24 Monate nach dem Kauf.

Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?

Geschädigte können Schadensersatz einfordern. Das Verfahren heißt fiktive Abrechnung und Autobesitzer können sich dabei statt der Reparatur den Sachschaden auszahlen lassen. Die Versicherung der Gegenseite zahlt die im Gutachten aufgeführten Reparaturkosten aus. Sie darf aber den Betrag um die Mehrwertsteuer kürzen. Das Auto kann dann selbst repariert oder verkauft werden.

Wem steht Schmerzensgeld zu?

Wer durch einen Unfall Verletzungen erleidet, hat Ansprüche auf Schmerzensgeld. Personenschäden sind in der Kfz-Haftpflicht standardmäßig versichert – oft bis zu einer Deckungssumme von 12 Millionen Euro.

Ausschlaggebend ist, wer den Unfall verursacht hat: Die Versicherung des Unfallverursachers kommt für die entstandenen Ansprüche des Unfallopfers auf. Wer selbst einen Unfall verursacht hat, kann auch keine Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend machen.

Doch was, wenn jemand die Schuld trägt und dabei verletzt wurde? Dann zahlt die eigene Kaskoversicherung nur, wenn sie den zusätzlichen Fahrerschutz beinhaltet.

Wann besteht Anspruch auf einen Leihwagen?

Ist Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrtüchtig, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen – solange das Auto in der Werkstatt oder beim Gutachter ist. Sprechen Sie vorher ab, was Ihr Anbieter übernimmt. Ein Ersatzfahrzeug bekommt nur, wer auf sein Auto angewiesen ist und täglich mehr als 30 Kilometer fährt. Der Leihwagen darf außerdem höchstens die gleiche Fahrzeugklasse haben wie der Unfallwagen.

Wer keinen Mietwagen möchte, bekommt Entschädigung für den Nutzungsausfall. Sie können davon Taxifahrten oder Tickets für den öffentlichen Nahverkehr bezahlen.

Nach Autounfall: Darum steigt der Kfz-Beitrag

Mit jedem unfallfreien Jahr rücken Versicherte eine Schadenfreiheitsklasse weiter vor – und bekommen eine günstigere Prämie. Nach einem Unfallschaden stuft die Versicherung die Schadenfreiheitsklasse jedoch zurück. Das treibt auch den Kfz-Beitrag in die Höhe.

Enthält Ihre Versicherung einen zusätzlichen Rabattschutz? Dann verzichtet der Versicherer auf die Rückstufung und der Kfz-Beitrag bleibt gleich. Sie sollten jedoch beachten, dass dieser Zusatzschutz Sie an Ihre Versicherung bindet. Einem neuen Versicherer wird der Schaden später gemeldet und er wird die Rückstufung nachholen.

Recht auf Sonderkündigung

Versicherte haben ein Recht auf Sonderkündigung der Kfz-Versicherung, wenn der Versicherer einen Schadensfall reguliert und damit bezahlt hat. Sie können innerhalb von 4 Wochen kündigen, auch während des Jahres.

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