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Diese Regeln gelten im Kreisverkehr

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der Kreisverkehr zeichnet sich gegenüber der klassischen Kreuzung durch zwei Vorteile aus. Zum einen kommt es laut Unfallforschern zu weniger Unfällen, zum anderen fließt der Verkehr zügiger im Vergleich zu ampelbedingten Stopps. Wie Sie sich im Kreisverkehr richtig verhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vorfahrtsregelungen im Kreisverkehr hängen davon ab, ob es sich um einen echten Kreisverkehr oder einen unechten Kreisverkehr ohne jegliche Beschilderung handelt.
  • Bei einem echten Kreisverkehr haben die Fahrzeuge im Kreisel immer Vorfahrt.
  • Beim mehrspurigen Kreisverkehr gilt die Vorfahrt für die Fahrzeuge in der äußeren Spur.
  • Anhalten oder Parken ist im Kreisverkehr generell verboten.

Echter Kreisverkehr oder unechter Kreisverkehr?

Die Unterschiede sind durch folgende Charakteristika definiert:

  • Bei einem echten Kreisverkehr findet sich das Kreisverkehrsschild an den Zufahrten in den Kreisel: drei weiße, im Kreis verlaufende Pfeile auf blauem Grund (Verkehrszeichen 215) und das Vorfahrt-achten-Schild. Bei freier Fahrt ist ein Einbiegen ohne Anhalten möglich.
  • Ein unechter Kreisverkehr ist daran zu erkennen, dass die Zufahrt in den Kreisel entweder durch eine Ampel oder durch ein Stoppschild geregelt wird. Beides führt dazu, dass Autofahrer anhalten müssen.
  • Eine weitere Variante des unechten Kreisverkehrs findet sich oft in reinen Wohngebieten. Diese Kreisverkehrsanlagen verfügen weder über Schilder noch über Ampeln zur Verkehrsregulierung.

Wie ist die Vorfahrt im Kreisverkehr geregelt?

In jeden Kreisverkehr müssen die Fahrzeuge nach rechts einfahren. Bei einem unechten Kreisverkehr muss der Einfahrende entweder aufgrund der Ampel oder des Stoppschildes anhalten. Zwangsläufig wird damit den Autos im Kreisel Vorfahrt eingeräumt. Beim echten Kreisverkehr gilt, auch bedingt durch das Vorfahrt-gewähren-Schild, dass die im Kreisel befindlichen Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt haben.

Beim unechten Kreisverkehr, der weder durch Schilder noch durch Ampeln reguliert wird, gilt dagegen immer die Regel „rechts vor links“. Wer sich im Kreisverkehr befindet, muss einem Einfahrenden die Vorfahrt gewähren. In diesen „Verkehrsknoten“ gilt auch die generelle Blinkpflicht beim Einfahren oder Verlassen des Rondells.

Wer hat Vorrang im mehrspurigen Kreisverkehr?

Der einspurige Kreisverkehr ist kein großes Thema. Anders verhält es sich jedoch im mehrspurigen Kreisel. Wer fährt auf der Innenbahn, wer auf der Außenbahn und wer hat wann Vorfahrt?

Grundsätzlich gilt, dass bei einem mehrspurigen Kreisverkehr die außen fahrenden Teilnehmer Vorfahrt haben. Die äußere Spur sollte den Fahrzeugen vorbehalten sein, welche den Kreisverkehr an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt wieder verlassen. Wer auf der inneren Spur fährt, darf aber nicht spontan von innen nach außen in die Ausfahrt abbiegen, sondern muss sich vorher in der äußeren Spur einordnen. Dabei ist die Vorfahrt der in dieser Spur befindlichen Fahrzeuge zu berücksichtigen. Wer Pech hat, muss eine zweite Runde im Kreisel drehen, bis er auf die Außenspur wechseln kann.

Nicht zu vergessen ist, dass auch bei einem Fahrspurwechsel im Kreisverkehr die Pflicht besteht, zu blinken. Dies gilt auch beim Verlassen des Kreisels.

Radfahrer und Fußgänger im Kreisverkehr

Radfahrer und Autos haben im Verkehr die gleichen Rechte beziehungsweise Pflichten. Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss die Vorfahrt gewähren, wer im Kreis fährt, hat Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen – ob auf zwei oder vier Rädern.

Überqueren Fußgänger die Straße an der Kreisverkehrsausfahrt, haben diese das Vorrecht. Im Zweifel gilt allerdings: Fußgänger sollten ihr Vorrecht im Straßenverkehr besser nicht erzwingen. Nicht jeder Autofahrer beachtet die Regeln im Kreisverkehr. Üblicherweise findet sich an diesen Stellen aber auch ein Zebrastreifen.

Was man im Kreisverkehr auf keinen Fall tun sollte

Der Kreisverkehr ist dem fließenden Verkehr vorbehalten. Wer sein Auto im Kreisel anhält oder gar parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ein weiteres No-Go ist das Überfahren des Zentrums im Kreisel, unabhängig davon, ob es gemauert wurde oder nur aufgemalt ist. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Die „Verkehrsknoten“ in Wohngebieten sind häufig nur mit einem aufgemalten Zentrum versehen, um beispielsweise Bussen oder breiteren Fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.