Staatsanwalt fordert zweieinhalb Jahre Haft für Mobilcom-Gründer
Stand: 22.12.2008
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Kiel - Im Strafprozess gegen den früheren Mobilcom-Vorstandsvorsitzenden Gerhard Schmid hat die Staatsanwaltschaft am Montag zweieinhalb Jahre Haft wegen dreifachen Bankrotts gefordert. Mit Transfers nach Liechtenstein habe Schmid "zielgerichtet sein Vermögen dem Zugriff der Gläubiger entzogen", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Kieler Landgericht. Die Kündigung eines Kredits durch die SachsenLB sei nach seiner Auffassung rechtmäßig, Schmid damit zahlungsunfähig gewesen. Die Verteidigung will im Januar abschließend zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Sie kündigte aber bereits an, auf Freispruch zu plädieren.
Die Staatsanwaltschaft wirft Schmid vor, vor einer drohenden Pfändung Geld und Unternehmensanteile im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro nach Liechtenstein "beiseitegeschafft" zu haben, was dem Straftatbestand des Bankrotts entspreche. Obwohl es keinen finanziellen Spielraum mehr gegeben habe, habe der Angeklagte "versucht zu retten, was zu retten war". Vor allem der Verkauf der Unternehmensanteile sei äußerst planvoll gewesen und kein Irrtum in der Annahme, dass die Kreditkündigung durch die SachsenLB unrechtmäßig sei.
Genau diese Auffassung vertritt jedoch Schmids Verteidigung, die ihr Schlussplädoyer am 12. Januar halten wird. Auch das Gericht hatte zuletzt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung angedeutet, weil die Bank bei der Bewertung von Schmids Bauprojekten an der Kieler Hörn zwischenzeitlich falsche Summen angesetzt habe. Diesen Einwand wollte der Staatsanwalt am Montag jedoch nicht gelten lassen. Selbst wenn man dies zu Gunsten Schmids annehme, bleibe ein Restbetrag, für den der Angeklagte aber ebenfalls nicht aufgekommen sei, sagte er. Außerdem habe Schmid nie die von der Bank geforderten Unterlagen eingereicht, so dass diese schließlich das Recht zur Kündigung des Kreditvertrages gehabt habe.
Wegen der Länge des Verfahrens schlug die Staatsanwaltschaft vor, vier der insgesamt geforderten 30 Monate Haft als bereits verbüßt anzusehen. Ob es direkt im Anschluss an das Plädoyer der Verteidigung ein Urteil sprechen wird, ließ das Gericht am Montag offen.
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