Hauptverfahren gegen Ex-mobilcom-Chef Gerhard Schmid eröffnet
Stand: 03.07.2007
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Kiel (dpa) - Der Gründer und frühere Vorstandsvorsitzende der mobilcom AG, Gerhard Schmid, muss sich vor Gericht wegen Bankrottverdachts verantworten. Das Landgericht Kiel hat am Dienstag das Hauptverfahren gegen den 55-Jährigen eröffnet, teilte die Staatsanwaltschaft Kiel mit. Schmid wird vorgeworfen, im Jahr 2002 Geld ins Ausland transferiert zu haben, obwohl die Landesbank Sachsen gegen ihn einen Pfändungsbeschluss in Höhe von umgerechnet zehn Millionen Euro erwirkt hatte. Wegen der Übertragung des Geldes ins Ausland sei die Zwangsvollstreckung der Landesbank Sachsen erfolglos geblieben, erklärte die Staatsanwaltschaft.
In einem weiteren Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2003 war es nicht zum Hauptverfahren gegen den mobilcom-Gründer gekommen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Schmid vorgeworfen, in seiner Zeit als Vorstandschef von mobilcom etwa 70 Millionen Euro an die Firma Millenium seiner Ehefrau gezahlt zu haben. Ein Teil der Zahlungen sei ohne vertragliche Grundlage geleistet worden und habe mobilcom geschadet, hieß es. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Schmid und Ehefrau Sybille Schmid-Sindram wegen Untreue, Bankrott- Verdachts und Beihilfe zum Bankrott. Das Landgericht Kiel sah hierfür aber keine Anhaltspunkte und lehnte im November 2006 die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Über die Beschwerde, die die Kieler Staatsanwaltschaft im Anschluss eingelegt hat, ist nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwaltes Uwe Wick noch nicht entschieden worden.