Ex-mobilcom-Chef vor Gericht - Anklage hält Freispruch für möglich
Stand: 18.07.2007
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Kiel (dpa) - Im Strafprozess gegen den Gründer und früheren Vorstandsvorsitzenden der Büdelsdorfer mobilcom AG, Gerhard Schmid, schließt die Staatsanwaltschaft Kiel einen Freispruch nicht mehr aus. Die am Mittwoch zum Prozessauftakt von der Verteidigung vorgelegten Unterlagen belegten, dass ein Freispruch "der Fall sein könnte", sagte Staatsanwalt Axel Goos in Kiel. Er werde die Unterlagen genau prüfen, betonte der Staatsanwalt. Das Landgericht vertagte vor diesem Hintergrund die Verhandlung auf den 27. Juli.
Der Verteidiger Schmids, Erich Samson, legte dem Gericht Unterlagen vor, aus denen hervorgehen soll, dass der mobilcom-Gründer Geld und damit anders als von der Staatsanwaltschaft behauptet eine Gegenleistung für seine Firmenanteile erhalten habe. Damit falle der von der Anklage vorgeworfene Tatbestand "in sich zusammen", sagte Samson. Er fasse den Verlauf der Verhandlung als "Sieg" auf, erklärte der Rechtsanwalt weiter. Am 27. Juli soll ein Zeuge vorgeladen werden, der die Vorgänge aus Sicht der Verteidigung belegen können soll.
Schmid zeigte sich ebenfalls mit Blick auf ein baldiges Ende des Verfahrens zuversichtlich. Samson erklärte zudem, er sehe gute Chancen, dass die Staatsanwaltschaft die Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichtes Kiel, im so genannten Millenium-Fall kein Hauptverfahren zu eröffnen, zurückziehen werde. Sollte Schmid im Bankrott-Verfahren einen Freispruch erreichen und die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde in der Millenium-Sache zurückziehen, wären für ihn zwei Strafverfahren endgültig vom Tisch.
Im so genannten Millenium-Fall wirft die Staatsanwaltschaft Kiel Schmid vor, in seiner Zeit als Vorstandschef von mobilcom etwa 70 Millionen Mark an die Firma Millennium seiner Ehefrau gezahlt zu haben. Ein Teil der Zahlungen sei ohne vertragliche Grundlage geleistet worden und habe mobilcom geschadet, hieß es. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Schmid und Ehefrau Sybille Schmid-Sindram wegen Untreue, Bankrott-Verdachts und Beihilfe zum Bankrott. Das Landgericht Kiel sah hierfür aber keine Anhaltspunkte und lehnte im November 2006 die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Die Staatsanwaltschaft hat über ihre Beschwerde gegen diesen Schritt des Landgerichtes noch nicht entschieden.