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Zahlt die Hausratversicherung einen kaputten Backofen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Frage, ob die Hausratversicherung einen Schaden reguliert, hängt immer davon ab, durch welche Ursache der Schaden ausgelöst wurde. Geht der Backofen aus Altersgründen kaputt oder aus Verschleiß, ist dies kein Versicherungsfall. In bestimmten Fällen zahlt die Hausratversicherung jedoch einen kaputten Backofen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die klassische Hausratversicherung zahlt für einen kaputten Backofen nur, wenn dieser durch ein versichertes Risiko beschädigt wurde.
  • Der Versicherungsschutz für das Glaskeramikkochfeld und das Sichtfenster im Backofen erfolgt durch die Glasversicherung.
  • Haus- und Wohnungsschutzbriefe als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung leisten für Reparaturen oder Austausch von defekten Haushaltsgroßgeräten.
  • Garantieverlängerungen durch eine Versicherung geben über die klassische Garantiedauer hinaus Sicherheit.

Kaputter Backofen: Wann zahlt die Hausratversicherung?

Ein Leistungsanspruch gegenüber der Hausratversicherung besteht nur in bestimmten Fällen. Das sind Schäden durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Einbruchdiebstahl / Vandalismus

Die Hausratversicherung zahlt folglich bei einem kaputten Backofen, wenn dieser durch einen Wohnungsbrand beschädigt oder zerstört wurde. Ein Elektroherd kann durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt werden, wenn es zum Beispiel bei einem Elektroherd zu einem Kurzschluss kommt. Haben Einbrecher den Backofen durch Vandalismus zerstört, die Scheibe oder das Glaskeramikfeld eingeschlagen, besteht ebenfalls ein Leistungsanspruch.

Glaskeramikfeld kaputt - wer zahlt?

Ein Backofen im umgangssprachlichen Gebrauch besteht aus dem Ofen einerseits und aus der Kochfläche andererseits. Immer häufiger finden bei Elektroherden Glaskeramikfelder als Kochfläche Verwendung. Glaskeramikkochfelder können mehr als 1.000 Euro kosten. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Kochfeld beschädigt wird.

Die Hausratversicherung selbst zahlt zwar in diesem Fall nicht, allerdings ist die im Rahmen der Hausrat häufig mit eingebundener Glasversicherung der richtige Ansprechpartner. Das Gleiche gilt auch, wenn die Frontscheibe am Backofen kaputt ist.

Die Mehrprämie für die Glasversicherung fällt im Vergleich zu den Kosten für ein Glaskeramikfeld sehr gering aus. Gerade Eltern kleiner Kinder sind gut beraten, die Glasversicherung in die Hausratversicherung einzubinden.

Garantieverlängerung und Hausgeräteversicherung: neue Lösungen in der Versicherung

Hausratversicherungen werden von der Versicherungswirtschaft kontinuierlich weiterentwickelt.

Handelt es sich um einen Elektroherd, kommt eine Elektronikversicherung für private Haushalte infrage. Versichert sind unter anderem Kurzschluss und Schäden durch Bedienfehler.

Diese Tarife sind teilweise als eigenständige Lösung erhältlich, teilweise werden sie als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung angeboten.

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief, wie ihn inzwischen alle gängigen Hausratversicherungen als Zusatzbaustein anbieten, übernimmt auch die Kosten für Reparaturen an elektrischen Haushaltsgroßgeräten. Dazu zählen neben dem Herd der Kühlschrank, Wäschetrockner, Gefriertruhe oder Waschmaschine. Haus- und Wohnungsschutzbriefe schließen darüber hinaus die Kostenübernahme bei Sanitär- und Heizungsproblemen mit ein, einschließlich der Mehrkosten für Feiertagseinsätze seitens der Handwerker.

Manche Assekuranzen bieten außerdem eine Garantieverlängerung an. Diese gibt speziell auch nur für Küchengeräte. Dabei können die Versicherungsnehmer üblicherweise zwischen Laufzeiten von zwölf, 24 oder 36 Monaten wählen.

Auch wenn der Backofen im Rahmen der reinen Hausratversicherung nur bedingt versichert ist, bieten zahlreiche Einschlussmöglichkeiten oder separate Tarife die Option, das Gerät gegen alltägliche Risiken abzusichern.