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Duschkabine oder Duschwand kaputt: Wann zahlt die Hausratversicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die reine Hausratversicherung sieht keine Regulierung für Schäden an Glas- oder Kunststoffscheiben vor. Notwendig ist dafür der Baustein der Glasversicherung. Eine vorhandene Glasversicherung ist die Voraussetzung dafür, dass eine kaputte Scheibe der Duschwand oder Duschkabine ersetzt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Duschwand ist nicht durch die klassische Hausratversicherung abgedeckt. Eine Absicherung wird nur über den Zusatzbaustein der Glasversicherung gewährleistet.
  • Glasversicherungen sichern auch Mobiliarverglasungen ab.
  • Gläser, Vasen oder Lampen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
  • Bei der Tarifauswahl sollte man auf die unterschiedlichen Risikoeinschlüsse wie Aquarien oder Erblindung von Scheiben achten.

Welche Schäden sind durch eine Glasversicherung versichert?

Die Glasversicherung greift nicht nur, wenn das Fensterglas bricht. Spiegel, Glastüren und eben die Duschwand fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz. Im Detail sind folgende Punkte über die Glasversicherung abgedeckt:

Gebäudeverglasung:

  • Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Veranden, Wintergärten, Wetterschutzvorbauten, Dächern und Brüstungen.
  • Zum erweiterten Leistungsspektrum gehören unter anderem Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteine und Lichtkuppeln.

Mobiliarverglasung:

  • Glasscheiben von Spiegeln, Bildern, Vitrinen und Glasplatten.
  • Glaskeramik-Kochflächen, Sichtfenster von Öfen, Glasscheiben von Aquarien und Terrarien.
  • Darüber hinaus sind auch künstlerisch bearbeitete Gläser und Kunststoffplatte versichert.

Folgekosten des Glasbruchs:

Das geborstene Glas ist die eine Sache, die mit dem Ersatz oder der Reparatur verbundenen Kosten die andere.

  • Es fallen Kosten für die Entsorgung, Lieferung und Montage an.
  • Außerdem sind Kosten für die Erneuerung des Anstrichs, die Entfernen und Wiederanbringung von Schutzgittern oder die Schadensbeseitigung an Umrahmungen, Beschlägen und Mauerwerk möglich.

Welche Schäden sind nicht durch die Glasversicherung versichert?

Eines vorab: Die Glasversicherung kommt nur für Glasbruch auf. Kratzer in einer Glasoberfläche oder im Glas, erblindete Scheiben oder angelaufene Spiegel fallen zunächst nicht unter den Versicherungsschutz. Allerdings bieten einige Versicherer Schadensersatz für erblindete Scheiben bis zu einer bestimmten Maximierung an. Ebenfalls ausgenommen sind:

  • Absplitterungen
  • Hohlgläser, dazu zählen Trinkgläser, Vasen, Lampen und Glasgeschirr generell
  • Fernrohre, Kameraobjektive, Mikroskope
  • Brillengläser
  • Monitore
  • Smartphone-Displays

Wann ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Nun ist ein Glasbilderrahmen mit Klemmvorrichtung kein Wertgegenstand, den man nicht auch so ersetzen könnte. Kritischer wird es schon, wenn die Kinder noch kleiner sind und im Schlafzimmer ein Spiegelschrank steht. Es ist nicht auszuschließen, dass der Nachwuchs mit dem Bobby Car schwungvoll in den Spiegel fährt und dieser splittert.

Wer einen Herd mit Glaskeramikkochfeld nutzt, sollte eventuell über eine Glasversicherung nachdenken. Natürlich gibt es Kochfelder ab 100 Euro, Beträge über 1.000 Euro finden sich aber ebenfalls. Ein Sprung im Glaskeramikkochfeld legt einen Austausch nahe.

Kommen wir noch einmal auf das Thema Duschwand zurück. Hier finden sich ebenfalls Produkte unter 100 Euro, aber eine exklusive Duschwand, vielleicht sogar halbrund, kostet einiges mehr. In diesem Fall wäre der Einschluss einer Glasversicherung in die Hausratversicherung durchaus eine Überlegung wert.

Eigentümer von Aquarien oder Terrarien sollten bei der Auswahl der Glasversicherung darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch dafür besteht. Einige Anbieter decken diese Risiken nur über die Premiumtarife ab, nicht in den Standardtarifen.