Bundesgerichtshof will Urteil gegen Mobilcom-Gründer überprüfen
Stand: 14.04.2010
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof will am morgigen Donnerstag das Urteil im Strafprozess gegen den Gründer der Telefonfirma Mobilcom, Gerhard Schmid, überprüfen. Das Kieler Landgericht hatte den früheren Mobilcom-Chef im Januar 2009 wegen Bankrottes in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der 3. Strafsenat des BGH in Karlsruhe verhandelt über die Revisionen des heute 57-jährigen Angeklagten und der Staatsanwaltschaft.
Die Kieler Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der frühere Milliardär im Zustand drohender Zahlungsunfähigkeit Ende 2002 insgesamt rund 1,2 Millionen Euro seines Vermögens ins Ausland geschafft hatte. Dadurch sei der Zugriff der Gläubiger auf das Geld erschwert worden. Dabei ging es um zwei Überweisungen auf ein Liechtensteiner Konto in Höhe von 500.000 Euro und 240.000 Euro.
Dem Urteil zufolge verkaufte Schmid zudem Geschäftsanteile auf einen Trust, dessen Gesellschafterin seine Ehefrau war, und ließ den Kaufpreis von 500.000 Euro auf das Liechtensteiner Konto überweisen. Zuvor hatte die Sachsen LB Schmid wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit einen Kredit über gut 100 Millionen Euro gekündigt.
In seiner Revision macht Schmid angebliche Verfahrensfehler geltend. "Mein Verhalten deckt nicht den Tatbestand des Bankrottes, und ich habe auch nicht verdeckt gehandelt", sagte er der Zeitung "Welt am Sonntag". Die Staatsanwaltschaft beanstandet mit ihrer Revision Fehler bei der Strafzumessung. Sie hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert.