Nominallohn
Lohnerhöhungen für Arbeitnehmer sind durch eine Anpassung des Nominallohns gekennzeichnet. Es handelt sich um den Betrag, der auf dem Lohnzettel steht. Die prozentuale Anpassung des Lohns durch eine Gehaltserhöhung steigert zunächst den Bruttolohn. Abhängig von den persönlichen Steuern und Lohnnebenkosten wirkt sich dies meist auch positiv auf den Nettolohn aus. Was kennzeichnet den Nominallohn aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht?
- Der Nominallohn – eine Definition
- Auf welcher Grundlage wird der Nominallohn festgelegt?
- Nominallohn, Inflation und Reallohn
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nominallohn spiegelt den monetären Gegenwert geleisteter Arbeit in einem bestimmten Zeitraum wider.
- Grundlage kann der Zeitaufwand des Arbeitnehmers oder das in Stücken zählbare Produktionsergebnis sein.
- Der Nominallohn wird in seiner Höhe direkt vom Arbeitsmarkt beeinflusst.
- Im Gegensatz zum Nominallohn gibt der Reallohn wider, über welche Kaufkraft der Arbeitnehmer verfügt.
Der Nominallohn – eine Definition
Schön trocken formuliert spiegelt der Nominallohn den monetären Gegenwert einer geleisteten Arbeit wider. Je höher der notwendige Ausbildungsgrad oder die Spezialisierung des Arbeitnehmers ausfällt, um so höher ist in den meisten Fällen auch der Nominallohn. Er grenzt sich damit vom Bezug öffentlicher Gelder bei Arbeitslosigkeit ab.
Einen weiteren Einflussfaktor auf den Nominallohn stellt der Arbeitsmarkt dar. Bei einer Verknappung von Arbeitskräften kann der Arbeitnehmer ein höheres Gehalt fordern als bei einer Schwemme von Arbeitssuchenden.
Der Nominallohn kann auf zwei Arten definiert werden. Zum einen kann er das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sein und für bestimmte Berufsgruppen gelten. Hier gelten häufig auch noch das Alter des Arbeitnehmers und das Berufsalter als Definitionsgröße.
Ein anderer Weg, den individuellen Nominallohn festzulegen, stellt die Gehaltsverhandlung mit dem Arbeitgeber dar. Tarifliche Grundlagen oder Berufsalter spielen in diesem Fall eine untergeordnete Rolle. Im Zentrum steht die Qualität der geleisteten Arbeit.
Aus Arbeitgebersicht bestimmen noch zwei weitere Punkte die Höhe eines akzeptablen Nominallohns:
- Welche Kosten entstehen dem Unternehmen, wenn der Mitarbeiter die Firma verlässt? Dazu zählen Aufwendungen für Headhunter oder Kosten für die Stellenausschreibung.
- Dem Arbeitgeber entstehen auch indirekte Kosten, wenn ein neuer Mitarbeiter eingearbeitet werden muss. Da er die firmeninternen Arbeitsabläufe noch nicht kennt, muss in der Anfangsphase zwangsläufig von einer Minderleistung ausgegangen werden.
Nominallohnverhandlungen des einzelnen Arbeitnehmers fallen schwerer aus, wenn die Gehälter im Unternehmen durch Tarifverträge festgelegt sind.
Der Nominallohn kann durch zwei Kriterien definiert sein:
- Er basiert auf dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers. Dieser Ansatz ist im Dienstleistungssektor Basis.
- Der Nominallohn fußt auf der in einem bestimmten Zeitraum erbrachten messbaren Arbeitsleistung. Diese Variante, der Akkordlohn, ist häufig im produzierenden Gewerbe anzutreffen.
Neben diesen beiden Varianten findet sich auch noch der Prämienlohn, dessen Hauptkomponente eine erfolgsabhängige Bezahlung ist. Diese Variante findet sich oft im Vertrieb.
Auf welcher Grundlage wird der Nominallohn festgelegt?
Betriebswirtschaftlich gesehen hängen die Preise, die ein Unternehmen verlangt, von den Produktionskosten seines Produktes ab. Neben den Kosten für Maschinen und Gebäude zählen die Lohnkosten zu den entscheidenden Faktoren zur Preisbildung.
Übersteigen die Personalkosten den am Markt für das Produkt zu erzielenden Preis, ist der Anbieter nicht wettbewerbsfähig. Er muss also den Nominallohn soweit reduzieren, dass er einen marktfähigen Preis für sein Produkt erzielt, der auch eine Gewinnmarge beinhaltet.
Die Variablen für die Gestaltung des Nominallohns
Der Nominallohn als betriebswirtschaftliche Größe lässt sich in einer Formel wiedergeben: Nominallohn = erwartetes Preisniveau * F (Arbeitslosenquote, sonstige Faktoren)
Zu den sonstigen Faktoren, welche den Nominallohn beeinflussen, zählen
- Arbeitslosengeld
- Gesetzlicher Mindestlohn
- Sozialhilfe
- Bestimmungen zum Kündigungsschutz mit positiver Auswirkung auf den Lohn
Nominallohn, Inflation und Reallohn
Eine Erhöhung des Nominallohns erfreut zunächst die meisten Arbeitnehmer. In einigen Fällen kann es jedoch aufgrund der Steuerprogression vorkommen, dass der Nettolohn nach einer Gehaltserhöhung niedriger ausfällt. Dies betrifft aber nur eine kleine Gruppe von Arbeitnehmern.
Die Kombination Nominallohn und Inflation führt zum sogenannten Reallohn. Dieser bezeichnet, kurz formuliert, welche Menge an Gütern eine Person für ihr Nettoeinkommen erwerben kann.
Angenommen, eine Tarifverhandlung ergibt, dass der Nominallohn um drei Prozent angepasst wird. Der erste vereinfachte Gedanke lautet, dass dem Arbeitnehmerhaushalt in diesem Moment auch drei Prozent mehr Einkommen zur Verfügung steht. Nicht berücksichtigt ist dabei jedoch die Inflationsrate.
Weiter angenommen, die Inflationsrate beträgt zwei Prozent. Die Formel für die Ermittlung des Reallohns lautet:
((1 + Lohnerhöhung in Prozent) * (1- Inflationsrate)) – 1 = Reallohn
In unserem Beispiel ergibt sich daraus 1,03 * 0,98 – 1 = 0,01. Der Reallohn ist also trotz Lohnanpassung nicht gestiegen.
Noch unerfreulicher ist das Ergebnis, wenn die Inflationsrate die Anpassung des Nominallohns übersteigt. Beträgt die Inflationsrate vier Prozent, ergibt sich folgende Rechnung:
1,03 *0,96 - 1 = -0,01. Die Schere zwischen Reallohn und Nominallohn wird zwar geringer, aber schließt sich nicht.
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