Bankvollmacht
Mit einer Bankvollmacht erlaubt ein Kontoinhaber einer Vertrauensperson, in seinem Namen Bankgeschäfte zu führen. Der Umfang dieser Vollmacht kann unterschiedlich ausfallen: Es ist möglich, jemandem Rechte für alle Konten und Depots einzuräumen, oder dieses Privileg auf ein Girokonto zu beschränken. Letztgenannte Variante wird als Kontovollmacht bezeichnet.
- Wozu dient eine Bankvollmacht?
- Wie erteilt man eine Bankvollmacht?
- Wer kann eine Bankvollmacht erhalten?
- Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?
- Was sind die Risiken einer Bankvollmacht?
- Wie wird eine Bankvollmacht widerrufen?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Bankvollmacht kann sehr einfach missbraucht werden. Hat der Berechtigte etwa Zugriff auf den Dispokredit, kann er theoretisch das komplette Guthaben auf ein anderes Konto überweisen.
- Daher kann der Vollmachtgeber die Rechte, die er mit einer Bankvollmacht erteilt, sehr genau definieren: zum Beispiel eine Budgetgrenze setzen, nur bestimmte Transaktionen erlauben oder zeitliche Begrenzungen festlegen.
- Der Kontoinhaber kann eine Bankvollmacht jederzeit kündigen. Ereignisse wie sein Tod oder seine Insolvenz oder auch der Tod des Bevollmächtigten führen auch zur automatischen Kündigung aller Bankvollmachten. Nur transmortale und postmortale Bankvollmachten erlöschen nicht mit dem Tod des Kontoinhabers.
Wozu dient eine Bankvollmacht?
Wann immer ein Kontoinhaber sich nicht mehr oder nicht mehr in vollem Ausmaß um seine Bankgeschäfte kümmern kann, ist eine Bankvollmacht sinnvoll. Deshalb sollte man sich frühzeitig um diese besondere Vereinbarung kümmern. Auch wer eine Vorsorgevollmacht für einen möglichen Krankheitsfall ausgestellt hat, sollte über eine Bankvollmacht nachdenken. Denn eine Bank akzeptiert nicht ohne Weiteres eine Vorsorgevollmacht anstelle einer Bankvollmacht und gewährt also dann nicht problemlos den Zugriff auf die Konten.
Mittels einer Bankvollmacht entscheidet ein Kontoinhaber selbst, wer in welchem Ausmaß Zugriff auf sein Konto hat. Auch kann er seinen Erben durch eine Bankvollmacht den Zugriff auf die Konten nach seinem Versterben deutlich erleichtern.
Eine Bankvollmacht lohnt sich nicht, wenn es hauptsächlich darum gehen soll, dass bei Ehepaaren beide Partner auf ein Konto Zugriff haben wollen. In diesem Fall sollten die Ehepartner ein Gemeinschaftskonto einrichten.
Wie erteilt man eine Bankvollmacht?
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie eine Bankvollmacht aussehen muss. Theoretisch kann man selbst ein Schreiben aufsetzen oder eine Mustervorlage aus dem Internet verwenden. Hauptsache, der Aussteller und der Bevollmächtigte sind benannt. Es ist sinnvoll, einen Vordruck der eigenen Bank zu nutzen – und bei detailreichen Vollmachten einen Anwalt zurate zu ziehen und das Schriftstück vor der Unterzeichnung prüfen zu lassen.
Im Idealfall erscheinen alle in der Vollmacht genannten Parteien zur Unterzeichnung auf der Bank. Bei Direktbanken ist dies natürlich nicht möglich; wer seine Bankgeschäfte ausschließlich online regelt, schickt die Vollmacht ein und bittet den Bevollmächtigten, sich per Postident-Verfahren bei der betreffenden Bank auszuweisen.
Wer kann eine Bankvollmacht erhalten?
Ein Kontoinhaber kann jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, eine Bankvollmacht ausstellen. Zumeist wird nur absoluten Vertrauenspersonen wie dem Ehepartner oder den eigenen Kindern ein solches Recht eingeräumt. Sehr wichtig ist, dass jemand ausgewählt wird, der alle Bankgeschäfte im Sinne des Kontoinhabers führt.
Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?
Banken unterscheiden drei Arten von Bankvollmachten hinsichtlich dessen, was vor und nach dem Tod des Vollmachtgebers passiert.
Transmortale Bankvollmacht (über den Tod hinaus gültig)
Bei dieser Art von Vollmacht erhält der Bevollmächtigte die Zugriffsrechte zu Lebzeiten des Kontoinhabers und behält sie auch nach dessen Tod. Somit führt das Versterben des Vollmachtgebers nicht zum Erlöschen der Vollmacht. Sie kann nicht von der Bank, allerdings von den Erben des Kontoinhabers aufgelöst werden.
Prämortale Bankvollmacht (vor dem Tod gültig)
Verstirbt der Vollmachtgeber, erlöschen damit automatisch die Kontozugriffsrechte des Bevollmächtigten – so das Prinzip der prämortalen Bankvollmacht. Solche Vollmachten eignen sich für Menschen, die aufgrund einer Erkrankung Hilfe bei der Erledigung ihrer Bankgeschäfte brauchen, aber ihren Erben keine Vollmacht erteilen möchten. Die betreuende Person kann mit einer prämortalen Vollmacht Bankgeschäfte des Kontoinhabers regeln und ist nach dessen Tod automatisch von allen Pflichten oder Rechten entbunden.
Postmortale Bankvollmacht (nach dem Tod gültig)
Eine postmortale Bankvollmacht tritt erst mit dem Tod des Kontoinhabers in Kraft. Durch eine solche Vereinbarung haben erbende Bevollmächtigte direkt nach dem Versterben des Vollmachtgebers Zugriff auf Konten. Allerdings ersetzt eine solche Vollmacht keinesfalls ein richtiges Testament, das Erbrecht bleibt von einer Bankvollmacht unangetastet.
Was sind die Risiken einer Bankvollmacht?
Bei einer Bankvollmacht besteht immer die Gefahr eines Missbrauchs. Wer eine Vollmacht ausstellt, sollte bedenken, dass der Berechtigte Zugriff auf das Guthaben sowie den Dispositionskredit eines Kontos hat, aber rechtlich nicht als Schuldner belangt werden kann. Im schlimmsten Fall kann der Bevollmächtige das komplette Guthaben auf ein anderes Konto überweisen oder den Kreditrahmen voll ausschöpfen. Der Kontoinhaber ist dann nicht nur bestohlen worden, sondern steht mit dem Schaden alleine da und schuldet seiner Bank Geld.
Deshalb ist es sinnvoll, die Rechte einer Vollmacht so genau wie möglich zu definieren und beispielsweise nur Mietzahlungen zu erlauben. Äußert der Kontoinhaber den Verdacht, seine Vollmacht sei missbraucht worden, muss der Begünstigte nachweisen, dass er in dessen Sinne gehandelt hat. Sonst droht ihm eine Verurteilung wegen Unterschlagung.
Wie wird eine Bankvollmacht widerrufen?
Ein Kontoinhaber kann die Bankvollmacht jederzeit bei seiner Bank kündigen – mit sofortiger Wirkung. Es bedarf dazu weder einer Einwilligung des Bevollmächtigten noch einer Angabe von Gründen.
Natürlich gibt es auch Ereignisse, nach deren Eintreten eine Bankvollmacht automatisch erlischt. Bei der prämortalen Bankvollmacht ist dies das Versterben des Kontoinhabers. Darüber hinaus führen der Tod des Bevollmächtigten oder seine plötzliche Geschäftsunfähigkeit, beispielsweise infolge einer Erkrankung, zum Erlöschen der Vereinbarung. Das Gleiche tritt ein, wenn ein Insolvenzverfahren gegen den Kontoinhaber eröffnet wird; es bewirkt eine automatische Kündigung aller Bankvollmachten, die er ausgestellt hat.
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