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Adé Sparkasse: Konto kündigen schnell erklärt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

In Zeiten der Globalisierung ist die Verwendung eines Girokontos beinahe unerlässlich geworden. Sei es der schnelle Einkauf bei Ebay oder fehlendes Bargeld an der Kasse – niemals zuvor war Einkaufen so einfach wie mit einem Girokonto. Da Sparkassen und Banken sich mit günstigen Angeboten unterbieten, wechseln viele Verbraucher das Konto, um weniger oder gar keine Kontoführungsgebühren zu zahlen. Was aber ist zu tun, wenn ich mein altes Girokonto, beispielsweise bei der Sparkasse, kündigen möchte?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kündigen des Kontos bei der Sparkasse kann auch die neue Bank übernehmen.
  • Steht das zu kündigende Konto im Minus, sollten Verbraucher es vor der Kündigung ausgleichen.
  • Beim Kündigen sollten sie daran denken, dass das Restguthaben auf ein neues Konto überwiesen wird.

Sparkasse: Konto kündigen muss kostenlos sein

Viele Sparkassen und Geldinstitute helfen möglichen Neukunden beim Umzug ihres Geldes. Vielerorts dient dazu das Angebot eines kostenlosen Umzug-Services, der Verbraucher von einem Großteil der anfallenden Papierflut befreit. Kunden, die vorhaben, ihr Sparkassenkonto zu kündigen, sollten sich auf jeden Fall an ihre zukünftige kontoführende Bank wenden. Dieser sollte man den Sachverhalt schildern und sie mit der Kontoauflösung beauftragen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Kündigung des Girokontos keinerlei Kündigungsfrist benötigt.

Das Kündigungsschreiben

Um Ihr Girokonto zu kündigen, benötigen Sie ein Musterkündigungsschreiben. Dieses füllen Sie anschließend mit den entsprechenden Daten aus und schicken es an die jeweilige zu kündigende Sparkasse. Ein passendes Kündigungsschreiben können Sie bei AboAlarm erstellen – geben Sie einfach den Namen Ihrer Sparkasse ein.


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Ablauf der Kündigung

Das Kündigungsschreiben wird nun durch die Bestätigung der Sparkasse gültig. Handelt es sich bei dem zu kündigenden Konto um ein Online-Konto, so können Sie dieses einfach online kündigen und erhalten die Kündigungsbestätigung der Bank per E-Mail.

Haben Sie das Kündigungsschreiben an Ihre kontoführende Bank geschickt, so wird diese die Rückgabe aller EC-, Maestro- und Kreditkarten verlangen. Diese können Sie bereits vor dem Zurücksenden entwerten, beispielsweise durch das Beschädigen des Sicherheitsstreifens. Das verringert die Gefahr einer Weitergabe von eventuell sensiblen Daten.

Was tun, wenn das Konto oder die Karte im Minus ist?

Verbraucher sollten darauf achten, dass die Kündigung eines Girokontos nur bei einem positiven Kontostand möglich ist. Dies gilt auch für eine unmittelbar mit dem Konto in Verbindung stehende Kreditkarte. Vor der Kündigung müssen sie daher ihr Konto ausgleichen:

  • Wenn der nötige Betrag auf einem anderen Konto vorhanden ist, überweisen sie ihn auf das zu kündigende Konto.
  • Fehlt das Geld, können sie einen Umschuldungskredit aufnehmen. Die kreditgebende Bank überweist das Darlehen direkt an das alte Konto und es kann gekündigt werden.
  • Ist das neue Konto mit einem Dispokredit in ausreichender Höhe ausgestattet, können Verbraucher das Geld von dort überweisen.

Überweisung von Restguthaben im Kündigungsschreiben veranlassen

Achten Sie außerdem darauf, durch das Kündigungsschreiben auch die Überweisung des Restguthabens auf das neue Konto zu veranlassen. Diese Aktion sowie die Löschung des Girokontos sind bei der Sparkasse wie auch bei anderen Geldinstituten kostenlos. Gebühren können allenfalls für eventuelle Schlussüberweisungen anfallen.