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Veranstalter-Haftpflicht

Der Begriff Veranstalter-Haftpflicht suggeriert im ersten Moment, dass es sich um eine Haftpflichtversicherung für ein professionelles Eventmanagement-Unternehmen handelt. Das ist allerdings nicht ganz der Fall. Diese Police zielt vielmehr auf private oder semi-private Veranstaltungen wie beispielsweise eine Hochzeit oder eine Vereinsfeier ab.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Kein Versicherungsschutz bei satzungsfremden Veranstaltungen für Vereine
  3. Was kostet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
  4. Verwandte Themen
  5. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Vereine sind bei satzungsfremden Veranstaltungen nicht über die Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt.V
  • eranstalter, auch Privatpersonen, haften mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Dritte während der Veranstaltung erleiden.
  • Die Versicherungsprämie hängt von der Art der Veranstaltung, der Dauer und der Anzahl der Teilnehmer ab.
  • Schäden, die sich Teilnehmer untereinander zufügen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Kein Versicherungsschutz bei satzungsfremden Veranstaltungen für Vereine

Es ist nicht unüblich, dass Tennisvereine oder Kleingartenvereine Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern veranstalten. Juristisch gesehen handelt es sich bei diesen Veranstaltungen aber nicht um satzungsgemäße Veranstaltungen gemäß Vereinssatzung, sondern um ein „artfremdes“ Vergnügen. Die Vereinshaftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht mehr. Vielen Vereinen ist nicht bewusst, welche finanziellen Risiken bei einem heiteren Sommerfest bestehen.

Was kann bei einer Veranstaltung schon passieren?

Grundsätzlich gilt, dass ein Veranstalter für alle Schäden oder Beeinträchtigungen, die ein Besucher während der Veranstaltung erfährt, mit seinem gesamten Vermögen einstehen muss. Dies gilt für Personenschäden gleichermaßen wie für Sachschäden, zum Beispiel bei gemieteten Räumlichkeiten.

Für einen Veranstalter, gleich ob den Verein oder das Hochzeitspaar, das einen öffentlichen Raum gemietet hat, bestehen genügend Haftungsfallen. Diese lassen sich am besten an einem Beispiel aufführen.

Ein Hochzeitspaar mietet einen Raum in einem Bürgerhaus an. Es stehen Hinweisschilder, dass der Boden glatt sein kann, der Raum verfügt über einen Feuerlöscher, das Essen wird von einem Caterer geliefert und mit Hilfe von Rechauds warm gehalten. Darüber hinaus hängt ein großes Schild über der Bar, welches den Ausschank von Alkohol an Jugendliche untersagt.

Gegen 20 Uhr fällt ein recht stark angetrunkener 16jähriger auf den Tisch mit dem Essen, ein Rechaud fällt um und steckt die Tischdecken in Brand. Zur gleichen Zeit klagen bereits mehrere Gäste über Übelkeit, die offensichtlich vom Thunfischsalat herrührt. Die Veranstalter haben ein Problem. Erfreulicherweise hat sich die ältere Dame, die auf dem glatten Boden ausgerutscht ist, nicht schwer verletzt, sondern nur die Hand gebrochen.

Vier Risiken – vier Haftungsfallen, vier Regressforderungen.

Die Veranstalterhaftpflicht bietet Versicherungsschutz gegen die Risiken, die aus

  • Sicherheit
  • Speisen und Getränke
  • Jugendschutz
  • Musik
  • Haus- und Haftungsrecht

resultieren.

Vor allem die Haftung bei Personenschäden wird immer wieder stark unterschätzt. Es geht dabei nicht nur darum, dass die geschädigte Person einen Schadensersatzanspruch geltend macht. Die medizinische Behandlung der Gäste mit Lebensmittelvergiftung kostet ebenso Geld, wie die Behandlung der Dame mit dem Handbruch. In diesem Fall kommen noch die Kosten für einen möglichen Krankenhausaufenthalt dazu. Die Krankenkassen, gleich, ob gesetzlich oder privat, nehmen in einem solchen Fall den Verursacher, also den Veranstalter der Feierlichkeit, in Regress. Gerade bei einem Krankenhausaufenthalt kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen.

Kommt es während einer Veranstaltung allerdings zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen den Gästen, betrifft dies nicht den Veranstalter. Mögliche Schadensersatzansprüche müssen die Beteiligten untereinander regeln.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung hat den gleichen Stellenwert, wie eine private Haftpflichtversicherung. Sie schützt den Verursacher vor möglicherweise massiven Regressforderungen, stellt aber auch sicher, dass der Geschädigte in entsprechender Weise den gerechtfertigten finanziellen Ausgleich erhält.

Was kostet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Diese Policen werden auf ein einmaliges Ereignis abgeschlossen, es fällt folglich auch nur eine einmalige Prämie an. Diese richtet sich in erster Linie nach der Anzahl der teilnehmenden Personen und der Art der Veranstaltung. Die Prämie für eine Festveranstaltung fällt niedriger aus, als für ein Rockkonzert. Die Dauer des Versicherungsschutzes sollte sowohl die Vorbereitungs- als auch die Nachbereitungszeit mit einschließen. Bei der Versicherungssumme ist es sinnvoll, nicht zu knausern, sondern durchaus zwei Millionen oder fünf Millionen Haftungssumme zu vereinbaren.

Für eine klassische Festveranstaltung mit 50 Teilnehmern müssen die Versicherungsnehmer mit einer Prämie zwischen 110 Euro und 160 Euro kalkulieren, auch abhängig von der Höhe der Versicherungssumme. Einige Versicherer bieten Veranstalterhaftpflichtversicherungen für Privatpersonen allerdings nur auf Anfrage und nach Prüfung des individuellen Risikos an.