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Zahlungsverkehr: Maximal 50 Münzen pro Einkauf

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Münzen dürfen beim Bezahlen nur in begrenzter Höhe eingesetzt werden. Der Einzelhandel sei nicht verpflichtet, mehr als 50 Geldstücke auf einmal anzunehmen, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Für Gedenkmünzen gelte darüber hinaus ein Höchstbetrag von 200 Euro, sollten sie im Zahlungsverkehr auftauchen. Anders verhält es sich bei Geldscheinen: Sie seien gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe.