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Wohn-Riester: Sparrate und Zuteilung vergleichen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Sparer, die das Wohn-Riester über einen Bausparvertrag nutzen wollen, sollten beim Anbietervergleich zwei Eckpunkte festlegen: die monatliche Sparrate und den Zeitpunkt, wann Guthaben und Darlehen benötigt werden. Dazu rät die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 11/2014). Anhand von vier Modellrechnungen mit je unterschiedlichen Kundenwünschen und Voraussetzungen wurden Tarife von 14 Bausparkassen verglichen.

Mehrfach in der Spitzengruppe landeten die Tarife RC/FX 2,45 von Wüstenrot (bei einer Mindestbausparsumme von 50 000 Euro), Easy Finanz Riester der Alten Leipziger, Via Badenia 500 R ClassicFinanz der Deutschen Bausparkasse Badenia und W WohnriesterPlus der Bausparkasse Mainz.

Grundsätzlich mache ein Riester-Bausparvertrag nur Sinn, wenn Verbraucher das Geld für eine Immobilie aufwenden möchten, die sie auf Dauer selber nutzen wollen. Denn gefördert werde nur der Bau oder Kauf eines Eigenheims, ein altersgerechter Umbau oder die Entschuldung der eigenen Immobilie. Von der Förderung ausgeschlossen seien vermietete Immobilien, Ferienhäuser oder herkömmliche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten.

Auf Antrag fließen Zulagen automatisch in den Vertrag

Die "Finanztest" empfiehlt, die Angebote von mindestens drei günstigen Bausparkassen zu vergleichen. So lässt sich beurteilen, ob Spar- und Tilgungspläne zu den Bedürfnissen des Sparers passen.

Wer einen Riester-Bausparvertrag abschließt, kann der Bausparkasse eine Vollmacht ausstellen, damit diese für sie jedes Jahr den Antrag auf Riester-Zulagen stellt. Wenn sich die Voraussetzungen für die Zulagen ändern - beispielsweise ein Kind kein Kindergeld mehr erhält - müssen Kunden die Kasse darüber informieren.