Verpflegungspauschale von bis zu 24 Euro für Dienstreisende
Stand: 05.05.2015
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Berlin - Wer auf Dienstreise unterwegs ist, kann Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend machen. Die Pauschale ergibt sich je nach Länge der Abwesenheit. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin.
So erhalten Arbeitnehmer bei einer Abwesenheit ab 8 Stunden 12 Euro. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden können 24 Euro abgerechnet werden. Für An- und Abreisetage dürfen jeweils 12 Euro in Ansatz gebracht werden.
Muss ein Arbeitnehmer beruflich auswärts übernachten, können die Kosten für die Unterkunft geltend gemacht werden. Gleiches gilt für sonstige Reisekosten. Dazu gehören beispielsweise die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck. Auch Eintrittsgelder für beruflich veranlasste Veranstaltungen sowie Straßenbenutzungs- und Parkplatzgebühren gelten als sonstige Reisekosten.