Verbraucherschützer: Banken finden Ausreden
Stand: 03.07.2014
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Mainz - In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2014 entschieden, dass Klauseln über Kreditbearbeitungskosten in Verbraucherdarlehensverträgen unwirksam sind. Vermehrt berichten jetzt jedoch Betroffene, dass ihnen die Erstattung nach wie vor verweigert wird.
Nach dem Motto "Zeit ist Geld" erhalten viele Kreditnehmer die Mitteilung, man warte die Urteilsbegründungen ab und käme danach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. "Dabei dürfte der Bank spätestens seit der Entscheidung des BGH klar sein, dass ihre immer wieder verwendete Argumentation, die Bearbeitungsgebühr sei individuell ausgehandelt worden, nicht zum Erfolg führen kann", so Josephine Holzhäuser, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Schon in seiner Presseinformation vom 13. Mai hat der BGH klargestellt, dass es sich auch dann um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, wenn sie die Bank nur im Kopf gespeichert hat und dementsprechend immer wieder einsetzt. Eine Fixierung im Preisaushang ist deshalb nicht ausschlaggebend.
Finanzexpertin: Urteil gilt auch für Baufinanzierung
Eine Bank aus Düsseldorf verfährt nach der Devise "alter Wein in neuen Schläuchen". "Auch sie sollte mit der neuen Bezeichnung 'laufzeitunabhängiger Individualbeitrag' nicht weit kommen", meint Holzhäuser. Ein anderes Geldinstitut weist Forderungen mit dem Hinweis zurück, dass es sich bei dem Darlehen nicht um einen Ratenkredit, sondern um eine Immobilienfinanzierung handele. "Auch diese Argumentation ist nicht stichhaltig", sagt Holzhäuser. "Maßgeblich ist, dass es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt." Immobiliendarlehensverträge können Verbraucherdarlehen sein und für diese gilt ebenso: Die Bearbeitung eines Kreditantrages, insbesondere die Bonitätsprüfung, stellt auch hier keine Leistung für den Kunden dar, sondern erfolgt im Interesse der Bank.
Dann gibt es noch den Einwand etlicher Banken, die Forderung sei verjährt. Wann aber die Verjährungsfrist in diesen Fällen zu laufen beginnt, ist gerade noch nicht höchstrichterlich geklärt. Bisher gibt es dazu unterschiedliche Urteile von Amts- und Landgerichten. Am 28.Oktober 2014 wird der BGH zu dieser Frage entscheiden. Kreditnehmer mit Verträgen aus dem Jahr 2010 oder früher können deshalb noch weiter auf Erstattung hoffen. Vorsicht ist geboten, wenn Kreditinstitute derzeit einen Kompromiss anbieten, bei dem Betroffene nur einen kleinen Teil ihres Geldes zurückbekommen und auf weitere Rechte verzichten sollen.