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Sparen lohnt auch mit kleinen Beiträgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Kiel - Sparen lohnt sich auch mit kleinen Beiträgen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hin. Wer monatlich nur wenig Geld zur Verfügung hat, kann sich bei seinem Arbeitgeber erkundigen, ob dieser Vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können bei VL außerdem eine Arbeitnehmersparzulage bekommen.

Anspruch auf die Zulage haben Beschäftigte, die im Jahr weniger als 20.000 Euro verdienen, bei gemeinsam veranlagenden Ehepaaren sind es 40.000 Euro. Allerdings gibt es diese Zulage nicht automatisch. Sie muss in der Steuererklärung beantragt werden. Wie viel VL-Leistungen Berufstätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Banken etwa zahlen ihren Mitarbeitern monatlich 40 Euro. Beschäftigte im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro.