So gibt es nach dem Abitur noch Kindergeld
Stand: 26.03.2018
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Nürnberg - Der Anspruch auf Kindergeld erlischt nicht automatisch mit bestandenem Abitur. In vielen Fällen haben auch erwachsene Kinder über ihren Schulabschluss hinaus Anspruch auf die Zahlung. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Mit dem bestandenen Abitur endet die Schulausbildung. Damit besteht im Prinzip kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Es sei denn, die Jugendlichen absolvieren nach dem Schulabschluss ein Studium, eine Ausbildung, ein berufsvorbereitendes Praktikum, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder einen anerkannten Feiwilligendienst. In diesem Fall wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
Vier Monate Übergangszeit
Der Anspruch besteht auch, wenn Jugendliche sich in einer Übergangszeit von vier Monaten für eine der genannten Optionen entscheiden. Und auch für arbeitslose Kinder besteht der Anspruch. Dafür muss das Kind aber als arbeitssuchend gemeldet sein.
Damit es zu keiner Unterbrechung der Zahlung kommt, sollten Eltern der Familienkasse die Pläne ihres Kindes frühzeitig mitteilen, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Ein entsprechendes Formular steht online (www.familienkasse.de) zur Verfügung. Erforderliche Nachweise wie Schulbescheinigungen können Eltern nachreichen.
Antragsfristen seit diesem Jahr verkürzt
Wichtig zu beachten: Seit Januar gelten kürzere Antragsfristen für rückwirkende Kindergeldanträge. Eltern können Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend erhalten, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Eltern sollten sich deshalb mit der Kindergeldbeantragung bei erwachsenen Kindern zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr generell nicht mehr allzu viel Zeit lassen.