Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

So gibt es nach dem Abitur noch Kindergeld

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Nürnberg - Der Anspruch auf Kindergeld erlischt nicht automatisch mit bestandenem Abitur. In vielen Fällen haben auch erwachsene Kinder über ihren Schulabschluss hinaus Anspruch auf die Zahlung. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Mit dem bestandenen Abitur endet die Schulausbildung. Damit besteht im Prinzip kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Es sei denn, die Jugendlichen absolvieren nach dem Schulabschluss ein Studium, eine Ausbildung, ein berufsvorbereitendes Praktikum, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder einen anerkannten Feiwilligendienst. In diesem Fall wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

Vier Monate Übergangszeit

Der Anspruch besteht auch, wenn Jugendliche sich in einer Übergangszeit von vier Monaten für eine der genannten Optionen entscheiden. Und auch für arbeitslose Kinder besteht der Anspruch. Dafür muss das Kind aber als arbeitssuchend gemeldet sein.

Damit es zu keiner Unterbrechung der Zahlung kommt, sollten Eltern der Familienkasse die Pläne ihres Kindes frühzeitig mitteilen, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Ein entsprechendes Formular steht online (www.familienkasse.de) zur Verfügung. Erforderliche Nachweise wie Schulbescheinigungen können Eltern nachreichen.

Antragsfristen seit diesem Jahr verkürzt

Wichtig zu beachten: Seit Januar gelten kürzere Antragsfristen für rückwirkende Kindergeldanträge. Eltern können Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend erhalten, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Eltern sollten sich deshalb mit der Kindergeldbeantragung bei erwachsenen Kindern zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr generell nicht mehr allzu viel Zeit lassen.