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Minijobs im privaten Haushalt senken Steuerlast der Arbeitgeber

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Für private Arbeitgeber kann es sich lohnen, eine Haushaltshilfe offiziell zu beschäftigen. Denn ein Teil des Lohns könne von der Steuer abgesetzt werden, so die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Allerdings nur bis zu einer Grenze von 510 Euro im Jahr. Voraussetzung sei, dass die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist.

Eine solche Anstellung funktioniere auch mit Angehörigen. Hierbei sei allerdings Voraussetzung, dass sie nicht zum eigenen Haushalt gehören und das Arbeitsverhältnis so vereinbart und umgesetzt wird, wie das auch unter Fremden üblich ist.

Beispiel: Arbeitet die erwachsene Tochter, die noch in der elterlichen Wohnung wohnt, bei den Eltern als Putzhilfe, beteiligt sich das Finanzamt nicht. Wohnt die Tochter woanders, können die Aufwendungen für entsprechende Leistungen steuermindernd geltend gemacht werden.