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Wie auch Minijobber von der Riesterförderung profitieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Auch Minijobber können staatliche Zulagen für einen Riester-Vertrag beantragen. Dazu müssen sie allerdings aktiv werden, erläutert die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften. Denn grundsätzlich zahlen Minijobber aufgrund ihrer geringen Einkünfte keine Beiträge zur Rentenversicherung und haben daher weder vollwertige Rentenansprüche noch Anspruch auf Riesterförderung.

Vollwertige Ansprüche könnten sich Minijobber aber sichern, indem sie schriftlich auf ihre Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichteten und den Pauschalbeitrag ihres Arbeitgebers selbst auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufstockten. Laut Gesetz zahlen Unternehmen bei Minijobbern einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent des Lohnes in die Rentenversicherung ein, Privathaushalte 5 Prozent.

Minijobber müssten also 4,9 Prozent beziehungsweise 14,9 Prozent ihres Lohnes selbst in die Rentenkasse einzahlen. Bei einem Maximalverdienst von 400 Euro wären das 19,60 Euro beziehungsweise 59,60 Euro. Damit schmilze zwar das Gehalt, dafür erhielten Minijobber aber die volle Förderung: 154 Euro Grundzulage plus 300 Euro pro Kind beziehungsweise 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist.