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Medizinische Kosten in Steuererklärung aufnehmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer medizinische Kosten hat, sollte sie in der Steuererklärung komplett mit angeben. Derzeit gilt noch eine Mindestgrenze, doch die könnte vor Gericht fallen. "Aktuell berücksichtigt das Finanzamt diese Aufwendungen erst, wenn ein bestimmter Betrag - die sogenannte zumutbare Eigenbelastung - überschritten ist", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Dagegen ist aber eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az.: 2 BvR 180/16).

Kosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren oder orthopädische Hilfsmittel wie Schuheinlagen und Zuzahlungen zu Rezepten sollten daher in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts wird das Finanzamt die vollen Kosten allerdings nicht berücksichtigen. Sollte das Bundesverfassungsgericht die zumutbare Eigenbelastungsgrenze kippen, kann der Steuerzahler später noch Geld vom Finanzamt zurückerhalten.

Besser gleich alles angeben

"Es ist ratsam, die Kosten gleich in der Einkommensteuererklärung anzugeben", rät Klocke. "Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich der Steuerzahler womöglich später nicht mehr an die Ausgaben erinnert oder Belege verloren gehen." Auch wenn das Finanzamt die Krankheitskosten nach jetziger Rechtslage nicht anrechnet: Einen Einspruch gegen den Steuerbescheid muss der Steuerzahler deswegen prinzipiell nicht einlegen. Die Bescheide sind in diesem Punkt vorläufig und können später noch geändert werden.