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Außergewöhnliche Belastungen

Unerwartete Kosten und außergewöhnliche Belastungen können immer mal vorkommen. Jedoch ist es ein Unterschied, ob die Waschmaschine kaputt ist oder eine Zahnprothese notwendig ist. Letzteres ist nämlich medizinisch notwendig. Trotzdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz nicht alle Kosten, sodass Patienten gezwungen sind, ihre privaten Ersparnisse anzuzapfen. Diese unvermeidbaren und außergewöhnlichen finanziellen Belastungen können Sie bei der Steuererklärung angeben und dank Steuerrückzahlung eine finanzielle Entlastung erhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind außergewöhnliche Belastungen?
  3. Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung
  4. Außergewöhnliche Belastungen bei privat Versicherten
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Begriff bezeichnet unvermeidbare Kosten aufgrund außergewöhnlicher Umstände.
  • Beispiele sind Zahnbehandlungen oder Pflegekosten.
  • Diese Zusatzkosten können von der Steuer abgezogen werden.
  • Es wird unterschieden zwischen allgemeinen und besonderen außergewöhnlichen Belastungen.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind alle Kosten, die über alltägliche Ausgaben hinausgehen und zwingend erforderlich sind – sei es aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen. Diese außergewöhnlichen Belastungen werden in zwei Gruppen eingeteilt: allgemeine außergewöhnliche Belastungen und besondere außergewöhnliche Belastungen. Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen ergibt sich vor allem durch die Art und Weise, wie das Finanzamt die Belastungen bei der Steuererklärung berücksichtigt und anrechnet.

Allgemeine außergewöhnliche Belastungen

Unter die allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen fallen diverse Krankheitskosten, die die Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt, die jedoch notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise Zahnbehandlungen oder Zahnersatz, Augenoperationen, Brillen, Hörgeräte, Rollstühle, vom Arzt verschriebene Medikamente oder Massagen sowie Kosten einer Kur. Auch die Kosten für eine künstliche Befruchtung können Versicherte als außergewöhnliche Belastung angeben.

Besondere außergewöhnliche Belastungen

Als besondere außergewöhnliche Belastung gelten beispielsweise Kinder, die in der Ausbildung sind, aber nicht zu Hause wohnen. Außerdem zählen dazu die finanziellen Herausforderungen für Hinterbliebene oder Behinderte, sowie für Pflegepersonen, die jemanden unentgeltlich häuslich pflegen.

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung

Rein private Ausgaben sind für die Steuererklärung in der Regel nicht relevant. Manche Kosten, die zwingend jemand tragen muss, beispielsweise die Kosten für eine Beerdigung eines Angehörigen, sieht das Finanzamt jedoch als außergewöhnliche Belastung an. Allerdings sind nicht alle tatsächlich angefallenen Ausgaben steuerlich absetzbar. Für manche besonderen Umstände gibt es Pauschbeträge, in anderen Fällen werden Steuern zurückgezahlt, wenn die Kosten die persönliche und individuell berechnete Belastungsgrenze überschreiten.

Kosten ab der Belastungsgrenze für allgemeine außergewöhnliche Belastungen

Kosten, die als allgemeine außergewöhnliche Belastungen gelten, können Sie in der Steuerklärung gesammelt angeben. Je nach Familienstand und Lebensumständen, Anzahl der Kinder sowie Jahreseinkommen berechnet das Finanzamt die persönliche Belastungsgrenze auf Grundlage des Paragrafen 33 im Einkommenssteuergesetz (EStG). Alle Kosten, die über dieser Grenze liegen, sind steuerlich absetzbar. Bis zu einem bestimmten Betrag mutet das Finanzamt dem Steuerpflichtigen also durchaus zusätzliche Ausgaben zu. Hinsichtlich der allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen heißt es also, Belege und beispielsweise Verschreibungen vom Arzt aufzubewahren, um am Ende des Jahres alles addieren und nachweisen zu können.

Sofern möglich, lohnt es sich darum, bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen vorauszuplanen, beispielsweise bei Kosten für aufwendige Zahnbehandlungen. Hier sollten Steuerpflichtige versuchen, möglichst alle Behandlungen in einem Kalenderjahr zu erledigen, damit alle Rechnungen im gleichen Jahr gestellt werden. Dann erhöht sich die Chance, die individuelle Belastungsgrenze zu überschreiten.

Pausch- und Höchstbeträge für besondere außergewöhnliche Belastungen

Bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen gelten Pauschbeträge. Außerdem sind bestimmte Höchstbeträge festgesetzt. Die besonderen außergewöhnlichen Belastungen sind im Paragrafen 33a des EStG geregelt. Nur bis zu diesem Betrag erhalten Steuerpflichtige Geld zurück. Alle Kosten, die darüber hinaus entstehen, müssen sie alleine tragen. Für Kinder, die während der Ausbildungszeit nicht bei den Eltern wohnen, gibt es dementsprechend einen bestimmten Freibetrag. Dieser ist unabhängig davon, wie hoch beispielsweise die Kosten für die Ausbildung oder die Unterbringung des Kindes sind.

Ebenso sind die Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene festgelegt, basierend auf den Regelungen im Paragrafen 33b im EStG. Um diese pauschalen Beträge zu erhalten, müssen entsprechende Nachweise erbracht werden, beispielsweise über eine diagnostizierte Behinderung.

Außergewöhnliche Belastungen bei privat Versicherten

Auch privat Versicherte können Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben, wenn die Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt. Allerdings gibt es hier Grenzen; nicht zuletzt müssen auch bei privat Versicherten die Behandlungen explizit vom Arzt oder Heilpraktiker verschrieben worden sein.

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