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Kredit kündigen - Vorfälligkeitsentschädigungen machen Ausstieg teuer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Immobilien sind teuer. Kaum ein Käufer kann den Preis für ein Haus oder eine Wohnung in bar auf den Tisch legen. Stattdessen nehmen sie Kredite auf, meist mit langen Laufzeiten von zehn Jahren oder mehr. "Es können aber immer Situationen eintreten, die Verbraucher veranlassen, das Darlehen außerplanmäßig vor Vertragsablauf zu tilgen", erklärt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. "Sei es wegen einer Scheidung oder eines beruflichen Umzugs." Dann muss die Immobilie in der Regel verkauft werden. Mit dem Verkaufserlös tilgen die Verbraucher die Restschuld.

Das Problem: "Die Geldinstitute verlangen in diesen Fällen Schadenersatz, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung", erklärt Rechtsanwältin Daniela Bergdolt aus München. Diese ist ein Ausgleich dafür, dass die Bank die zurückbezahlte Kreditsumme derzeit nur zu niedrigeren Konditionen wieder neu verleihen kann. "Rechtlich ist das vollkommen in Ordnung", sagt Bergdolt, die auch Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein ist.

Dennoch ist es für Kunden ärgerlich. Denn die Forderungen der Banken sind oft erheblich. "Im Durchschnitt werden etwa zehn Prozent der restlichen Kreditsumme verlangt", hat Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beobachtet. Etwa 10 000 Euro müssen Kunden im Schnitt zahlen, wenn sie ihren Kreditvertrag vorzeitig kündigen. "In manchen Fällen lagen die Forderungen bei 50 000 Euro."

Wie genau die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird, ist kompliziert. Dabei spielen zahlreiche Aspekte eine Rolle: etwa der vereinbarte Kreditzins, die Restlaufzeit des Vertrages und das aktuelle Zinsniveau. Außerdem muss der mögliche Gewinn gegengerechnet werden, den die Bank machen kann, weil sie das Geld jetzt wieder neu anlegen kann. "Kaum ein Kunde kann das wirklich nachvollziehen", erklärt Verbraucherschützer Feck. "Daher gibt es zu dieser Frage auch jede Menge Gerichtsurteile über alle Instanzen."

Laut Feck ergab eine Überprüfung aktueller Fälle, dass in gut acht von zehn Fällen die Bank einen zu hohen Schadenersatz verlangt. Und hier liegt das nächste Problem: "Es ist nicht so einfach, die Bank dazu zu bewegen, die Berechnung zu korrigieren. Denn aufgrund der vielen Gerichtsurteile, die mal verbraucherfreundlich, mal bankenfreundlich sind, können die Banken immer irgendein Urteil zitieren, das ihre Position stützt."

Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht das allerdings etwas anders. "Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bemisst sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts", erklärt ein Sprecher des Spitzenverbandes. Gerade weil zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden müssten, sei die Berechnung aufwendig und daher nicht leicht nachzuvollziehen. "Dies ist aber den Anforderungen von Gesetz und Rechtsprechung geschuldet und dient letztlich auch im Sinne des Kunden dazu, den entstandenen Schaden genau zu ermitteln."

Die Forderung der Bank einfach kritiklos zu akzeptieren, halten die Experten aber für keine gute Idee. "Es lohnt sich immer, die Berechnung überprüfen zu lassen", sagt Nauhauser. Denn oft ist sie nicht ganz korrekt. "Es passiert immer wieder, dass zum Beispiel falsche Zeiträume zugrunde gelegt oder zusätzliche Gebühren berechnet wurden", weiß auch Rechtsanwältin Bergdolt aus Erfahrung.

Kunden, deren Kreditverträge schon länger laufen, können sich sogar Hoffnung machen, der Vorfälligkeitsentschädigung ganz zu entgehen. "Häufig sind in älteren Kreditverträgen die Widerrufsbelehrungen nicht rechtens", erklärt Bergdolt. In diesen Klauseln werden die Kunden darüber aufgeklärt, dass sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können.

"In fehlerhaften Belehrungen wurde zum Beispiel der Adressat nicht eindeutig genannt oder der Kunde nicht klar über die Rechtsfolgen aufgeklärt", sagt Feck. Außerdem müssen Kreditinstitute die Verbraucher inhaltlich und gestalterisch deutlich und unmissverständlich über das Widerrufsrecht informieren, entschied beispielsweise das Landgericht Ulm (Az.: 10 O 33/13 KfH). In dem Fall genügten die entsprechenden Vertragsklauseln einer Sparkasse diesen Anforderungen nicht.

Der Vorteil für den Kunden: Bei rechtlich zweifelhaften Klauseln beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das heißt: Kunden können den Kreditvertrag auch noch nach Jahren widerrufen. "Egal aus welchem Grund sie den Vertrag dann kündigen, eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht fällig", sagt Verbraucherschützer Feck. Ein genauer Blick in den Kreditvertrag kann sich bei einem vorzeitigen Ausstieg also auszahlen.