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Glück auf - Lotteriegewinne müssen nicht versteuert werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Spiel-, Sport-, Wett- und Lotteriegewinne werden hierzulande grundsätzlich nicht besteuert. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin hin. Steuerlich zu erfassen sind nur die Einnahmen, die zu den "sieben Einkunftsarten" gehören, erläuterte BdSt-Referentin Isabel Klocke.

Dazu zählen Einnahmen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieben, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte.

Steuern fallen allerdings zum Beispiel auch für die Einnahmen von Berufsspielern an. Ebenso müssen Personen Steuern zahlen, die bei Fernseh-Quiz-Shows auftreten und dort Geld gewinnen.