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Für Barzahlungen im europäischen Ausland gelten oft Höchstgrenzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Kehl - Die Ferienwohnung in der Toskana oder das Neufahrzeug in Belgien einfach bar bezahlen? Geht nicht! Denn in vielen Ländern Europas gelten Höchstgrenzen für Barzahlungen.

In vielen EU-Staaten gibt es Grenzen für Bargeldzahlungen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl hin. Größere Summen müssen in einigen Ländern per Banküberweisung, Geld- oder Kreditkarte gezahlt werden. Wer gegen die Regelungen verstößt, riskiert mitunter hohe Strafen.

In einigen Fällen werden bis zu 40 Prozent der bar bezahlten Summe gefordert. Ziel der Regelung ist es, Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverkehr einzudämmen. Generell gilt: Wer innerhalb der EU mit Bargeld über 10 000 Euro reist, muss auf Anfrage den Betrag beim Zoll anmelden. Ein Überblick:

1000 Euro: In Italien liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bei 999,99 Euro. Mieten dürfen generell nicht bar bezahlt werden. Das gilt auch für Feriendomizile. Auch in Portugal muss man Beträge über 1000 Euro per Überweisung, Kreditkarte oder Scheck begleichen.

1500 Euro: In Griechenland dürfen Beträge über 1500 Euro nicht bar bezahlt werden. Einzige Ausnahme ist hier bislang Autokauf.

2000 Euro und mehr: In Rumänien gilt eine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen von umgerechnet etwa 2260 Euro pro Person und Tag. In Belgien dürfen Waren und Dienstleistungen nur bis 3000 Euro bar bezahlt werden. Kein Bargeld darf beim Immobilienkauf fließen.

5000 Euro und mehr: In der Slowakei liegt die Grenze bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Händlern bei 5000 Euro. In Bulgarien müssen Beträge über umgerechnet rund 7670 Euro per Bankzahlung beglichen werden. In Spanien, Frankreich und Polen dürfen ausländische Verbraucher, die nicht im Land leben, bis 15 000 Euro in bar bezahlen.