Freistellungsauftrag: Neue Regeln für Sparer
Stand: 03.01.2011
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Berlin - Wer Freistellungsaufträge ändern oder erteilen möchte, benötigt dazu künftig seine Steuer-Identifikationsnummer. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Mit diesem Vorgehen will der Fiskus verhindern, dass Anleger mit mehreren Bankverbindungen den zulässigen Höchstbetrag überschreiten.
Sparer haben einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro, für Ehepaare liegt er bei 1602 Euro pro Jahr. Für Kapitalerträge, die oberhalb dieser Grenze liegen, müssen Steuern abgeführt werden.