Diese Kosten können Rentner von der Steuer absetzen
Stand: 19.05.2016
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Neustadt/Weinstraße - Viele Rentner müssen Steuern zahlen, ihre Zahl wächst durch die anstehenden Rentenerhöhungen noch weiter. Welche Ausgaben können geltend gemacht werden?
Werbungskosten
Auch im Ruhestand können Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Rentnern gilt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Wer höhere Ausgaben hat, sollte Belege sammeln. In Betracht kommen hier zum Beispiel Kosten für Steuerberatung oder Rechtsberatungskosten etwa beim Beantragen der Rente.
Außergewöhnliche Belastungen
Hierzu zählen etwa Ausgaben für Medikamente oder für medizinische Behandlungen. Diese Kosten erkennt das Finanzamt an, wenn die Ausgaben als nötig anzusehen sind, also von einem Arzt verschrieben wurden. Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Kosten einen Betrag als zumutbare Belastung ab. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist individuell.
Sonderausgaben
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Rentner in ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie zählen zu den Sonderausgaben, ebenso wie Beiträge zu anderen Versicherungen wie einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung - oder auch Spenden. Weitere Informationen finden Sie unter: Kann man Unfallversicherung von der Steuer absetzen?
Altersentlastungsbetrag
Rentner über 64 Jahre können mit dem Altersentlastungsbetrag ihre Steuerlast senken. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Geburtsjahr des Steuerzahlers ab und beträgt maximal 1900 Euro im Jahr.